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Forscher: Künstliche Intelligenz könnte Richter entlasten

Künstliche Intelligenz könnte Göttinger Wissenschaftlern zufolge künftig die Arbeit von Richterinnen und Richtern in Deutschland unterstützen. Das gelte vor allem für Zivilprozesse, schreiben Forscher der Juristischen und der Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Göttingen in einem Beitrag für die aktuelle Ausgabe der Hochschulzeitung „Uninform“. Verfassungs-, menschen- und europarechtliche sowie zivilprozessuale Rahmenbedingungen stünden einem Einsatz informationstechnischer Systeme in der richterlichen Entscheidungsfindung nicht grundsätzlich entgegen.

Viele Zivilgerichte seien durch zahlreiche Einzelklagen zu ein- und denselben Sachverhalten stark belastet, erklärten die Wissenschaftler – zum Beispiel im Diesel-Abgas-Skandal, beim Einklagen von Fluggastrechten oder bei der Überprüfung von Klauseln in Verträgen mit Versicherungen und Banken. Diese Einzelklagen würden zwar zu sogenannten Massenverfahren zusammengefasst. Dennoch müssten umfangreiche Schriftsätze bearbeitet werden.

Nach Ansicht der Forscher könnte KI hier Abhilfe schaffen, etwa um gleichförmige Arbeitsschritte mit großen Datenmengen effizienter zu gestalten oder sogar die Entscheidungsfindungsprozesse selbst zu automatisieren. Gleichwohl hingen Art und Umfang des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz von mehreren Faktoren ab: dem Charakter der Tätigkeit, dem Grad der Automatisierung und der Komplexität des jeweiligen Anwendungsfeldes.

Für die Unterstützung von Richtern durch KI haben die Forscher zudem aus ethischer und rechtlicher Sicht „zahlreiche rote Linien“ ausgemacht, aus denen sie konkrete Erfordernisse ableiten. Neben der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage müsse auch gewährleistet sein, dass die Systeme von Menschen überwacht und die von der KI ausgegebenen Arbeitsergebnisse kontrolliert würden. Erforderlich sei zudem eine Aufklärung der Nutzer zu Möglichkeiten und Grenzen der eingesetzten Systeme sowie eine Information der Öffentlichkeit und der beteiligten Prozessparteien.