Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat die Landesregierung aufgefordert, den vollständigen Leistungsausschluss für Flüchtlinge im sogenannten Dublin-Verfahren zu beenden. Wie die Organisation am Dienstag in Stuttgart mitteilte, werden Betroffene in Baden-Württemberg derzeit ohne Unterkunft oder finanzielle Unterstützung gelassen, um ihre Ausreise zu erzwingen.
# Wann der Ausschluss von Sozialleistungen erlaubt ist
Grundlage dieser Praxis ist demnach eine bundesrechtliche Regelung, die seit dem Herbst 2024 gilt. Sie erlaubt es, Menschen, deren Asylverfahren in einem anderen EU-Staat geführt werden sollen, von Sozialleistungen auszuschließen. In Baden-Württemberg wies das Justiz- und Migrationsministerium im Mai 2025 die unteren Behörden an, diese Regelung umzusetzen.
Laut Flüchtlingsrat haben mehrere Sozialgerichte entschieden, dass ein vollständiger Entzug von Leistungen gegen rechtliche Grundsätze verstoße. Auch der UN-Sozialausschuss habe Deutschland wegen Verletzung sozialer Menschenrechte kritisiert. Der Flüchtlingsrat verweist auf Rheinland-Pfalz, wo Betroffene weiterhin ein Mindestmaß an Unterstützung erhalten. (2799/04.11.2025)