Flüchtlingshilfsorganisationen fordern die Einhaltung gesetzlicher Standards im Abschiebehafthaus in Arnstadt, das im Juli eröffnet werden soll. In vielen deutschen Einrichtungen genügten die Haftbedingungen nicht den Anforderungen des Gesetzes, sagte Frank Gockel vom Bundesfachverband zur Unterstützung von Menschen in Abschiebehaft am Dienstag in Erfurt. Es müsse etwa bei Besuchsregelungen, Fragen der Rechtsberatung oder Aufschlusszeiten in den Einrichtungen nachbessert werden.
Laut Gockel weist bundesweit etwa jede zweite Anordnung von Abschiebehaft Rechtsfehler auf. Ein wesentlicher Grund hierfür sei die mangelnde Schulung von Richterinnen und Richtern, auch in Thüringen.
Derzeit leben im Freistaat laut Juliane Kemnitz vom Flüchtlingsrat Thüringen rund 4.000 geduldete Geflüchtete. Die aktuell verstärkt geführte Debatte um „Abschiebungsoffensiven“ verunsichere selbst Geflüchtete, die gut integriert seien.
Nach Angeben des Flüchtlingsrates will der Freistaat die Kapazitäten von derzeit 579 Hafttagen auf bis zu 13.000 Hafttage ausweiten. Kemnitz geht davon aus, dass die Arbeit des Flüchtlingsrates künftig stark von der Betreuung klagender Geflüchteter gekennzeichnet sein wird. Die Bedingungen für eine Abschiebehaft müssten sich bei den freiheitsentziehenden Maßnahmen an den Bestimmungen einer Unterbringung etwa in forensischen Kliniken orientieren. Das geschehe in der Praxis oftmals nicht.
Der Flüchtlingsrat Thüringen ist eine Menschenrechtsorganisation mit dem Schwerpunkt Geflüchtetenberatung. Der Verein wurde 1997 in Erfurt gegründet.