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Festakt im NRW-Landtag zum 75-jährigen Bestehen der Landesverfassung

Mit einem Festakt im Düsseldorfer Landtag ist am Freitag das 75-jährige Bestehen der Verfassung für das Land NRW begangen worden. „Seit 75 Jahren ist die Landesverfassung das Fundament unseres demokratischen Zusammenlebens in Nordrhein-Westfalen“, sagte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU). Sie garantiere Freiheit, Wohlstand und Rechtsstaatlichkeit. „Als Ausdruck gelebter Vielfalt verpflichtet sie uns gerade heute dazu, gemeinsam Verantwortung für die Zukunft unseres Landes zu tragen“, betonte Wüst. Gerade mit Blick auf die zunehmenden Angriffe auf unsere demokratischen Institutionen werde deutlich, dass Demokratie „kein Selbstläufer“ sei.

Die Landesverfassung sei in einem Zeit entstanden, als der Alltag der Menschen von Hunger, Wohnungsnot und dem Blick in eine ungewisse Zukunft prägt gewesen sei, erinnerte Landtagspräsident André Kuper (CDU) an die Nachkriegsjahre. „Dennoch erarbeitete dieses Parlament eine Verfassung, deren Weitblick und Akribie unsere Demokratie bis heute sichert“, betonte er.

Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land NRW, Barbara Dauner-Lieb, bezeichnete die Landesverfassung als „Wertegrundlage für eine demokratische und rechtsstaatliche Gesellschaft“, auf der man „mutig und zuversichtlich in die Zukunft schauen“ könne. Am Festakt im Landtag nahmen auch Schülerinnen und Schüler des Clara Schumann Gymnasiums Holzwickede, des Berufskollegs Neandertal, des Stadtgymnasiums Dortmund sowie des Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Gymnasiums Ratingen teil.

Zum Jubiläum laden Landesregierung und Landtag am Samstag zu einem Verfassungsfest ein. Unter dem Motto „Hey, Demokratie!“ sind unter anderem Gespräche mit Ministern und Führungen durch Staatskanzlei, Ministerien und das Parlament geplant. Zum Programm gehört auch eine Kinder-Pressekonferenz mit Ministerpräsident Wüst in der Staatskanzlei. Eine Ausstellung rund um das Stadttor informiert zudem über die Arbeitsschwerpunkte der Ministerien.

Die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen wurde gleichzeitig mit der Wahl des zweiten Landtages am 18. Juni 1950 durch Volksentscheid angenommen und trat am 11. Juli 1950 in Kraft. Seither erfolgten rund 20 Verfassungsänderungen, die vom Landtag beschlossen wurden.