Scheinrechnungen und falsche Quittungen: Ein Geistlicher aus dem Landkreis Hildesheim hat sich Zehntausende Euro erschlichen. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig. Ins Gefängnis muss der Pastor nicht.
Knapp fünf Jahre nach Beginn des Prozesses ist das Urteil gegen einen früheren evangelischen Pastor aus dem Landkreis Hildesheim wegen Betrugs und Urkundenfälschung rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des 66-Jährigen als unbegründet verworfen, wie das Landgericht Hildesheim am Montag mitteilte. Damit bleibt es bei der vom Landgericht Ende vergangenen Jahres verhängten Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Mann in seiner Zeit als Pastor und Vorstandsmitglied eines Kirchengemeindeverbandes fingierte Rechnungen und Quittungen beim Kirchenamt in Hildesheim eingereicht, um sich unrechtmäßig Geld erstatten zu lassen. Insgesamt erlangte er so mehr als 44.000 Euro.
Der Angeklagte hatte die Taten in der Hauptverhandlung gestanden und den gesamten Schaden beglichen. Bereits 2021 war er vom Landgericht Hildesheim zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Auf seine Revision hin hatte der Bundesgerichtshof das damalige Urteil jedoch aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung zurückverwiesen. Mit dem jüngsten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. August ist das Verfahren nun abgeschlossen.