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Ex-Kantor Oidtmann gegen Landeskirche: Keine Einigung bei Gütetermin

Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem früheren Kaufbeurer Kantor Frank Oidtmann und der bayerischen Landeskirche geht weiter. Bei der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Kempten am Mittwochnachmittag konnten sich die beiden Parteien nicht einigen: Die Kirche will die Kündigung Oidtmanns während dessen Probezeit aufrechterhalten. Oidtmann wiederum, der gegen seine Kündigung geklagt hatte, möchte seine Stelle als Kantor an der evangelischen Dreifaltigkeitskirche zurück. Auf eine mögliche Abfindung komme es Oidtmann nicht an, sagte sein Anwalt Michael Dreßler während der Güteverhandlung, die in Kaufbeuren stattfand.

Oidtmann wurde am 1. März Kantor an der Dreifaltigkeitskirche. Zum Ende seiner Probezeit am 31. August wurde ihm überraschend gekündigt. Die Kündigung hatte über Kaufbeuren hinaus Wellen geschlagen. Für die Kirchengemeinde in Kaufbeuren ist die Personalie ein hochemotionales Thema: Ungefähr 30 Mitglieder der Kantorei und Unterstützer Oidtmanns waren zu dem nur knapp 15-minütigen Gütetermin erschienen. „Das ist ein Riesenandrang, der durchaus ungewöhnlich für eine Güteverhandlung ist“, sagte Richter Stephan Rotter zu Beginn der öffentlichen Sitzung.

Die konkreten Gründe für die Kündigung Oidtmanns hatte die Landeskirche mit Verweis auf Persönlichkeits- und Datenschutz bislang nicht genannt. Der Anwalt der Landeskirche, Stefan Rieger, sagte bei dem Gütetermin lediglich, dass es auf der zwischenmenschlichen Ebene nicht gepasst habe. Die fachliche Kompetenz Oidtmanns hingegen wurde nicht infrage gestellt. Oidtmanns Anwalt wiederum verwies auf mögliche Formfehler bei der Kündigung. Unter anderem sollen seiner Auffassung nach nicht alle Mitarbeitervertretungen bei der Kündigung beteiligt worden sein, weshalb diese unwirksam sei. Mitarbeitervertretungen sind das kirchliche Pendant zu Betriebsräten.

Da sich Oidtmann und Landeskirche nicht einigen konnten, geht die juristische Auseinandersetzung in die nächste Runde. Eine Entscheidung soll bei einem Kammertermin fallen, der laut Richter Rotter frühestens im ersten Quartal 2026 stattfinden kann. (3297/23.10.2025)