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EU fordert von Israel Maßnahmen nach Siedlergewalt

Erneut haben jüdische Siedler ein Dorf in den von Israel besetzten Gebieten attackiert. Drei Menschen sind gestorben. Die Geduld der Europäischen Union mit ihrem Wirtschaftspartner lässt nach.

Nach erneuten Ausschreitungen illegaler Siedler verlangt die EU von der israelischen Regierung, der Gewalt gegen Palästinenser Einhalt zu tun. Die Lage im besetzten Westjordanland verschlechtere sich zusehends, erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Dienstes der EU am Freitag in Brüssel. Israel müsse “konkrete Maßnahmen” ergreifen.

Vergangenen Mittwoch hatten laut Medienberichten mehrere Dutzend Siedler das Dorf Kafr Malik rund 25 Kilometer nordöstlich von Jerusalem attackiert, auf Einwohner geschossen und Autos angezündet. Die israelische Armee erklärte, sie sei bei ihrem Einschreiten von “Terroristen” angegriffen worden und habe das Feuer erwidert. Drei Palästinenser wurden erschossen.

Fünf israelische Tatverdächtige, die festgenommen worden waren, sind laut Medienberichten wieder auf freiem Fuß. Die Palästinenserbehörden in Ramallah warfen israelischen Einsatzkräften vor, die Zufahrt für Rettungswagen und Feuerwehr für Stunden blockiert zu haben.

“Wir fordern Israel auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalt von Siedlern gegen Palästinenser zu verhindern und sicherzustellen, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden”, sagte EU-Sprecher Anouar el-Anouni. Die Siedlungen seien nach dem Völkerrecht illegal und stellten ein Hindernis für den Frieden dar.

Das Verhältnis der EU zu Israel ist bereits durch den Gaza-Krieg belastet. Ein Wirtschafts- und Handelsabkommen, das Israel begünstigten Marktzugang gewährt, steht wegen mutmaßlicher Völkerrechtsvergehen auf dem Prüfstand.

Seit dem Krieg 1967 errichtete Israel rund 160 Siedlungen für 700.000 jüdische Siedler in den besetzten Palästinensergebieten einschließlich Ostjerusalem und Gazastreifen. Die überwiegende Mehrheit der internationalen Staatengemeinschaft betrachtet diese Siedlungen als völkerrechtlich illegal, auch gestützt durch ein Urteil des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag.