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EU-Bischöfe: Sonderbeauftragten für Religionsfreiheit wiedereinsetzen

Die Position eines Sonderbeauftragten stehe seit 2016 für das Engagement der EU zur Förderung von Religionsfreiheit weltweit, betonen die EU-Bischöfe. Doch seit 2023 ist die Position unbesetzt.

Die EU-Bischofskommission COMECE fordert die Europäische Kommission dringend auf, die vakante Position eines EU-Sonderbeauftragten für Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der EU rasch neu zu besetzen. Sie betonten am Montag in Brüssel nach ihrer Herbstvollversammlung, die Nichtbesetzung der Stelle sende ein beunruhigendes Signal an verfolgte Religionsgemeinschaften weltweit.

Religionsfreiheit sei ein unveräußerliches Menschenrecht und als solches in Artikel 10 der EU-Grundrechtecharta verankert, hieß es weiter. Diese Freiheit sei essenziell für ein friedliches Zusammenleben in pluralistischen Gesellschaften. Weltweit sei sie aber massiv bedroht, mit dramatischen Folgen für Einzelpersonen, Familien und ganze Gemeinschaften.

Als besonders betroffen von Diskriminierung und Verfolgung nennt die COMECE Christen. Die EU habe sich in ihrer Außenpolitik stets zu den Menschenrechten bekannt, verfüge aber aktuell nicht über ausreichende institutionelle Mittel, um auf religiöse Verfolgung angemessen zu reagieren, befinden sie. Daher sei die Wiedereinsetzung eines Sonderbeauftragten unerlässlich, um Autorität, Sichtbarkeit und Handlungsfähigkeit zu stärken.

Die Position des Sonderbeauftragten habe sich seit 2016 als entscheidend für das Engagement der EU zur weltweiten Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit erwiesen, so die COMECE. Der zuletzt bestellte Amtsinhaber, Christos Stylianides, beendete sein Mandat 2023; seither ist die Funktion unbesetzt.