Er berät bei Fusionen, bei Fragen zum kirchlichen Arbeitsrecht oder bei Immobilien: der Evangelische Kirchengemeindetag Württemberg (KGT). „Wir wollen Sand im Getriebe der Kirchenverwaltung sein, damit die Gemeinden bei den Prozessen auch mitgehen können und nicht alles von oben verordnet wird“, sagte die Geschäftsführerin des KGT, Pfarrerin Gerlinde Feine (Böblingen), dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Gefragt sei der KGT aktuell in der Beratung bei Problemen im Zusammenhang mit Fusionen verschiedener Kirchengemeinden. „Wir stehen auch noch nach der Fusion als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn es Fragen gibt“, betonte Feine. Für die kommenden Jahre sieht die Geschäftsführerin einen steigenden Bedarf für die Beratung der Mitglieder. „Es stehen schwierige Themen an: Die Immobilien der Gemeinden kommen auf den Prüfstand.“ Auch bei Fragen zum kirchlichen Arbeitsrecht unterstützt der KGT seine Mitgliedsgemeinden.
Der Kirchengemeindetag Württemberg versteht sich als Interessenvertretung der Kirchengemeinden gegenüber der Synode und dem Oberkirchenrat. Vor dem Beschluss neuer Gesetze, die die Gemeinden betreffen, hat der KGT das Recht, eine Stellungnahme abzugeben. Der Evangelische Kirchengemeindetag wurde 1993 gegründet. Er vertritt nach eigenen Angaben über 90 Prozent aller Kirchenmitglieder.
Seit Jahresanfang hat der KGT einen neuen Vorstand: Das Gremium leiten Ulrich Erhardt, der Dekan des Kirchenbezirks Waiblingen als erster Vorsitzender, Hansjörg Schall aus Weinsberg als sein Stellvertreter sowie Matthias Röckle von der Regionalverwaltung Tübingen als Rechner das Gremium.(0182/23.01.2026)