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Erbbaurecht: Grundstück mieten statt kaufen

Das Erbbaurecht wurde 1919 im Zuge der Bodenreform in der Weimarer Republik gesetzlich verankert. Ein Ziel war es, mehr Menschen den Zugang zu Wohneigentum zu verschaffen, ohne dass sie den teuren Boden selbst erwerben müssen. Erbbaurechte werden in der Regel für 60 bis 99 Jahre vergeben. Während dieser Zeit darf der Erbbauberechtigte das Grundstück nutzen, als wäre es sein Eigentum.

Häufige Erbbraurechtsgeber sind die evangelische und katholische Kirche, Stiftungen, Städte oder kommunale Wohnungsunternehmen. Der größte Erbbaurechtsgeber in Deutschland ist die Klosterkammer Hannover, eine Behörde des Landes Niedersachsen. In vier öffentlich-rechtlichen Stiftungen verwaltet sie ehemals klösterliches und kirchliches Vermögen.

Das Erbbaurecht wurde eingeführt, um breiteren Bevölkerungsschichten den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern. Dennoch muss der soziale Aspekt nicht immer im Vordergrund stehen. Kommunen nutzen das Erbbaurecht auch, um langfristig Einfluss auf die Nutzung und Entwicklung von Grundstücken zu behalten. Aus Sicht des Deutschen Städtetags kann die Vergabe von Erbbaurechten auch heute noch ein Beitrag für bezahlbaren Wohnraum sein.

In den letzten Jahren sind die Erbbauzinsen jedoch deutlich gestiegen. Der Grund: Die meisten Erbbaurechtsgeber koppeln die Zinshöhe an den Bodenrichtwert. Da die Bodenpreise in vielen Regionen rasant gestiegen sind, führt dies zu teils drastischen Mehrbelastungen.