Artikel teilen:

Entwurf für Pflegekompetenzgesetz erntet Kritik

Das Pflegekompetenzgesetz soll die Rolle von Pflegefachkräften stärken. Aus Sicht des Bundesverbands privater sozialer Dienste ist der Entwurf weiterhin stellenweise problematisch.

Der Entwurf für das Pflegekompetenzgesetz geht in die nächste Runde. Aus Sicht des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste bleibt der nun den Verbänden vorgelegte Entwurf “ohne eigene Akzente”, da er gegenüber dem nicht mehr verabschiedeten Entwurf der Ampel-Koalition fast unverändert sei.

“Problematisch ist insbesondere die nach wie vor geplante Schaffung eines dritten Sektors zwischen ambulanter und stationärer Versorgung”, klagte Verbandspräsident Bernd Meurer am Donnerstag. Es gebe derzeit vor allem ein personelles Ressourcenproblem, das durch einen neuen Sektor nicht gelöst werde. “Im Gegenteil. Lösungsansätze für den Personalmangel blendet das Ministerium sogar völlig aus”, so Meurer.

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz bewertete den vorliegenden Entwurf kritisch. Es gebe weiterhin Lücken, sagte Vorstand Eugen Brysch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. “Der Dschungel der gemeinschaftlichen Wohnformen wird mit der ‘stambulanten’ Versorgung größer. Außerdem fehlen weiterhin einheitliche Kündigungsfristen und Kontrollmechanismen.”

Darüber hinaus bestehe das Risiko, dass Bewohner bei schwerwiegenden Qualitätsmängeln in einer gemeinschaftlichen Wohnform nicht gleichwertig, ortsnah untergebracht werden könnten. Hier nehme der Entwurf nicht die Pflegekassen in die Verantwortung, sondern bleibe vage.

Mit dem Pflegekompetenzgesetz sollen Pflegefachpersonen selbstständig mehr Tätigkeiten und Verantwortung in der Versorgung übernehmen. Hier geht es etwa um spezialisierte Bereiche wie die Versorgung von Diabetikern, aber auch die Versorgung komplexer und langwieriger Behandlungsfälle – vorrangig in der häuslichen Pflege, aber auch in der stationären Pflege. Pflegefachkräfte sollen künftig auch Pflege- und Heilmittel empfehlen dürfen. Für die ambulante pflegerische Versorgung in neuen Wohnformen sind erweiterte Rechtsformen vorgesehen, was oft als “stambulante” Pflege betitelt wird.

Darüber hinaus sollen die Interessen der Pflegenden durch eine bundesweite Vertretung in allen Gesetzgebungsverfahren stärker vorkommen. Ärzte befürworten die Stärkung der Pflegefachkräfte grundsätzlich, pochen aber auf den sogenannten Ärztevorbehalt – also die alleinige Behandlungsbefugnis von Ärzten etwa bei der Verordnung von Medikamenten.

Neben dem Pflegekompetenzgesetz sollen auch das Pflegeassistenzgesetz und die Einführung der “Advanced Practice Nurse” noch in diesem Jahr verabschiedet werden.