Starkregen und Überschwemmungen nehmen infolge des Klimawandels zu. Laut Verbraucherzentrale NRW würden mehr Versickerungsflächen zur Hochwasservorsorge beitragen. Hausbesitzer können dafür etwas Konkretes tun.
Im Vorgarten liegt eine Schotterlandschaft, das Auto steht auf einer zugepflasterten Fläche: Wenn es rund ums Haus so aussieht, kann Regen nicht versickern – erst recht nicht bei immer häufiger vorkommenden Starkregenereignissen und Überschwemmungen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät deshalb dazu, Flächen zu entsiegeln. “Versiegelung bedeutet, dass die obere Bodenschicht wasserundurchlässig wird”, erklärte Hanna Vitz, Referentin und Expertin für Regenwasserbewirtschaftung bei der Verbraucherzentrale, bei einer Veranstaltung der Reihe “klimakoffer.nrw”.
Ein versiegelter Boden sei vom Kreislauf der Bodenbildung, Versickerung und dem Pflanzenwachstum abgeschnitten, führte die Expertin aus. In Bauordnungen der Länder sei festgelegt, dass nicht überbaute Flächen von bebauten Grundstücken wasserdurchlässig zu gestalten und zu begrünen sind.
Laut Vitz sind zudem beispielsweise in NRW seit dem vergangenen Jahr in der Länderbauordnung Schottergärten explizit ausgeschlossen. Denn unter der Schotterschicht liegt ein Vlies, dessen Poren sich mit der Zeit zusetzten und so das Wasser am Versickern hinderten. “Sie tragen also zum oberflächlichen Abfluss bei”, so Vitz. Außerdem heizten sich Schottergärten stark auf, was wiederum schlecht für das Mikroklima sei.
Aus Schottergärten ließen sich aber beispielsweise Steingärten machen. “Das bietet sich als Upcycling an”, sagte Vitz. Darin würden am besten trockenverträgliche Pflanzen angepflanzt. Ein Steingarten habe neben der Möglichkeit der Regenversickerung zudem den Vorteil, dass sich dort Amphibien, Käfer oder Erdhummeln wohlfühlten.
Auch wer einen grünen Vorgarten hat, findet möglicherweise Flächen zum Entsiegeln rund ums Haus. “Stellplätze zum Beispiel oder Wege und Terrassen können auch umgestaltet werden”, sagte Vitz. Die Stellfläche fürs Auto könne beispielsweise statt aus Pflastersteinen aus einer Kies-Splitfläche oder einem Schotterrasen bestehen. Dort blühe zwar eher nichts, aber der Boden bleibe aufnahmefähig für Regen. Um Wege und Plätze teilzuentsiegeln böten sich Rasengittersteine, Holzroste oder Pflastersteine mit breiten Fugen an. In Fugen wüchsen Blühpflanzen – etwa Gänse-Fingerkraut,Hopfen-Schneckenklee oder Scharfer Mauerpfeffer.
Die Verbraucherzentrale hingegen rät vom offenbar beliebter werdendem Porenpflaster ab. Es soll porös und deshalb wasserdurchlässig sein: “Städte werten das oft als Versiegelungsmaßnahme. Wir sehen aber das Problem, dass die Poren sich irgendwann zusetzen und kein Wasser mehr sickern kann”, so die Expertin.
Vitz räumte zudem ein: “Wenn man sich für eine Entsiegelung entscheidet, ist man erst einmal mit Kosten konfrontiert.” Es gebe aber Förderprogramme; Hausbesitzer sollten sich dazu bei ihrer Kommune erkundigen. Ein Vorteil: “Durch weniger Versiegelung gehen auch die Abwassergebühren herunter.”