Jeden Tag Fleisch in der Schulmensa? Das fordern Eltern aus Konstanz. Vergeblich. Denn jetzt hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof die Klage letztinstanzlich abgewiesen.
Schulkantinen müssen laut einer Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs nicht jeden Tag Fleisch oder Fisch anbieten. Das Gericht wies am Donnerstag eine entsprechende Klage von Eltern aus dem Raum Konstanz als unzulässig ab. Die Eltern hatten sich gegen eine vorausgegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg gewandt.
Die Eltern befürchten eine Mangelernährung ihrer Tochter, weil sie in der Mensa ihrer Ganztagsschule nur einmal pro Woche Fleisch essen kann. An vier Tagen wird dort vegetarisch gekocht.
Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte in seiner Entscheidung im Mai betont, es drohe keineswegs eine Mangelernährung; schon weil die Eltern morgens und abends für die gewünschte fleischhaltige Ernährung sorgen könnten. Auch sei es möglich, vorbereitetes Essen in die Schule mitzubringen. Zudem hätten die Schulen Freiräume, die Speisepläne nach ihren Vorstellungen zu organisieren.
Der Verwaltungsgerichtshof erklärte die Klage der Eltern nun für unzulässig. So hätten die Eltern ihre Beschwerde nicht wie vorgeschrieben über einen Anwalt eingereicht. Die Tochter wiederum sei für eine Beschwerde nicht befugt gewesen, weil sie nicht an der Klage in erster Instanz beteiligt war. Der VGH-Beschluss ist unanfechtbar.
Um vegetarisches Schulessen gibt es immer wieder Debatten. Auch gegen die Einführung von fleischlosen Schulkantinen in Freiburg gab es Proteste. Inzwischen sind sie abgeebbt.