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Eltern klagen gegen Regenbogenflagge in Schulhort

Gegen eine sogenannte „Progress Pride“-Flagge in einem Berliner Schulhort haben Eltern einer Schülerin geklagt. Angeklagt ist die Berliner Senatsbildungsverwaltung als Schulaufsicht der Grundschule im Bezirk Treptow-Köpenick, wie das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch mitteilte. (AZ: VG 3 K 668/24)

Die Eltern berufen sich den Angaben zufolge auf eine Neutralitätspflicht des Staates im Rahmen seines Bildungsauftrags und halten das Aufhängen der Flagge der queeren Bewegung in einem Hortraum für eine „nicht kindgerechte Politisierung“.

Für den 25. Juni ist dazu vor Gericht eine mündliche Verhandlung geplant. Ein Urteil werde für denselben Tag erwartet, sagte eine Gerichtssprecherin.

Die „Progress Pride Flag“ ist die um weitere Farben ergänzte ursprüngliche Regenbogenflagge der queeren Community. Die Ergänzung um schwarze und braune Keile stehen für weitere queere Communitys wie „People of Color“.

Die zusätzlichen Farben weiß, hellblau und rosa sollen die Trans-Community symbolisieren. Ein gelber Pfeil mit einem lilafarbenen Kreis in der Mitte steht für intersexuelle Menschen, also Menschen, die bei der Geburt nicht eindeutig als männlich oder weiblich identifiziert werden können.