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Elf von 28 Rügen des Presserates gegen Springer-Medien

Der Deutsche Presserat hat 28 Rügen wegen Verstößen gegen den Pressekodex ausgesprochen. Allein elf davon gingen an Publikationen des Axel-Springer-Konzerns.

Auf seiner Juni-Sitzung hat der Deutsche Presserat wegen Verstößen gegen den Pressekodex 28 Rügen ausgesprochen. Das gab das Gremium am Freitag bekannt. Elf davon gingen an Medien, die im Axel-Springer-Verlag erscheinen, die meisten an die “Bild”-Zeitung und ihr Online-Angebot.

Die “Bild”-Zeitung wurde unter anderem für die Verbreitung eines Fotos gerügt, das den zweijährigen Jungen zeigte, der im vergangenen Januar beim Messerangriff in Aschaffenburg getötet worden war. Die Veröffentlichung verletzte die Richtlinien für die Berichterstattung über Kinder. Auch die Bezeichnung “Mörder” für den Täter sei eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht, da der Mann wegen einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig sei und daher nicht verurteilt wurde. Die “Bild am Sonntag” erhielt außerdem eine Rüge, weil sie im Zusammenhang mit dem Messerangriff unverpixelte Fotos von Opfern vergangener Anschläge veröffentlicht hatte.

Auch die Berichterstattung über Nichtregierungsorganisationen bedachte der Presserat mit zwei Rügen. Bild.de hatte den Eindruck erweckt, Demonstrationen gegen die Migrationspolitik seien mit Steuergeldern finanziert worden, weil die Organisationen, die dazu aufgerufen hatten, Fördermittel erhalten. Das sei ein Verstoß gegen das Wahrhaftigkeitsgebot, so der Presserat. Die Schwester-Marke Welt.de erhielt eine Rüge, weil sie Nichtregierungsorganisationen als verfassungswidrig bezeichnet hatte.

Weitere Rügen gegen die “Bild”-Zeitung und ihr Online-Angebot sprach der Presserat wegen Regelverstößen bei der Suizidberichterstattung, wegen mangelndem Opferschutz und Sensationsberichterstattung in einem Mordfall und wegen der herabwürdigenden Darstellung eines Kindes, das in der Nase bohrt, während es auf die britische Prinzessin Kate traf.

Die “Hessisch-Niedersächsiche Allgemeine” erhielt eine Rüge, weil der Autor eines Meinungsbeitrags die rassismuskritische Äußerung eines Aktivisten aus dem Zusammenhang gerissen hatte. Er hatte den Direktor einer Kultureinrichtung als “rassistischen Landgrafen” bezeichnet, was der Kommentar kritisierte. Nicht erwähnt wurde aber, dass der Direktor zum schwarzen Aktivisten gesagt habe, dass er zu einem gemeinsamen Termin nicht kommen könne und deshalb eine Kollegin schicke. Er könne ihr ja sagen, sie solle sich Schuhcreme ins Gesicht schmieren, damit sich der Angesprochene nicht so alleine fühle. Der Presserat sah hier unter anderem einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht.

Neun Titel erhielten Rügen wegen fehlender Kennzeichnung von Werbung, die “Frau im Spiegel” wegen eines werblichen Interviews. Focus.de rügte der Presserat wegen eines einseitigen Interviews mit einem Vertreter eines Tabakkonzerns, der die gesundheitlichen Folgen von Zigaretten-Alternativen verharmlost habe.

Der Presserat ist das Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle der Presse. Er wacht über die Einhaltung des Pressekodex’, ein Regelwerk, dass sich die deutsche Medienlandschaft selbst gegeben hat. Insgesamt sprach er 28 Rügen, 26 Missbilligungen und 33 Hinweise aus.