Eine Expertenkommission erwägt die Zulassung von Eizellspende und Leihmutterschaft – sofern Spenderinnen geschützt und das Kindeswohl gewährleistet werden. Doch die Vorbehalte sind groß.
Am Montag will eine von der Ampel-Regierung eingesetzte Kommission zur “reproduktiven Selbstbestimmung” offiziell ihre Ergebnisse vorstellen. Hinter dem technischen Begriff verbergen sich gesellschaftspolitisch brisante Fragen. Neben der Streichung des Abtreibungsparagrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch befasste sich ein Teil der Kommission mit einer möglichen Legalisierung der Eizellspende und der uneigennützigen Leihmutterschaft. Laut einem Vorabbericht des “Spiegel” sehen die Experten in beiden Bereichen “Raum für Neuregelungen”.
Wie auf kaum einem anderen Gebiet überschneiden sich hier medizinische, ethische, rechtliche und ökonomische Aspekte. Denn es geht um den Menschen selbst, um sein Lebensrecht und zugleich um Kinderwünsche, Wissenschaftsinteressen und nicht zuletzt das einträgliche Geschäft der Reproduktionsmedizin. Im Gegensatz zur Samenspende verbietet das Embryonenschutzgesetz sowohl die Eizellspende als auch die Leihmutterschaft. Damit will der Gesetzgeber zum Wohl des Kindes nicht zuletzt eine “gespaltene Mutterschaft” verhindern.
Laut Bericht empfiehlt die Kommission dem Gesetzgeber nun, die Eizellspende zu erlauben, sofern der notwendige “Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleistet” sind. Bei der uneigennützigen Leihmutterschaft sehen die Experten einen Ermessensspielraum zwischen Verbot und Öffnung. Sollte der Schutz der Leihmutter und das Kindeswohl gewährleistet sein, “kann der Gesetzgeber angesichts der Freiheitsrechte der Leihmütter und der Wunscheltern sein Ermessen auch dahingehend ausüben”, Leihmutterschaft in bestimmten Fällen zuzulassen. Voraussetzung sei, dass Eltern und Leihmutter sich etwa durch ein familiäres Verhältnis kennen oder eine Vereinbarung treffen, dass eine Beziehung zwischen beiden Parteien noch über die Geburt hinaus bestehe. Zudem solle eine Leihmutter eine “angemessene Aufwandsentschädigung” erhalten.
Die Frage nach Eizellspende oder Leihmutterschaft treibt viele Menschen um. Das maßgebliche Embryonenschutzgesetz ist bereits über 30 Jahre alt. Zugleich werden in Deutschland geltende Verbote nicht selten in Nachbarländern umgangen. Geschätzt bis zu 3.000 deutsche Frauen erhalten jährlich im Ausland eine Eizellspende. Andere Paare nehmen sich Leihmütter in der Ukraine, Kalifornien oder auf dem Balkan, vermittelt über professionelle Agenturen.
Reformforderungen gibt es viele. Die nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina plädiert für eine umfassende Liberalisierung, die Bundesärztekammer für eine “behutsame Reform”. Hinzu kommen Lobbyverbände etwa von Homosexuellen. Gleichzeitig sind die Vorbehalte groß. Sie betreffen etwa die Risiken für die Frauen durch die hormonelle Überstimulation. Diese kann lebensbedrohliche Folgen haben, aber auch Krebsrisiken sind nicht ausgeschlossen.
Kritiker befürchten auch eine Kommerzialisierung. Nicht nur für feministische Aktivistinnen beruhen “Eizellspende” und “Leihmutterschaft” auf sozialer Ungleichheit und schließen fremdnützige medizinische Eingriffe in die Körper ein. Hier wird zu sehen sein, wie die Kommission “den notwendigen Schutz” ausgestalten will.
Grundsätzlichere Kritik kommt etwa von der katholischen Kirche, die ein “Auseinanderfallen von biologischer und sozialer Elternschaft” grundsätzlich ablehnt. Vor allem aber dürfe die Zeugung nicht zu einem “Herstellungsverhältnis” werden, heißt es. Bei der sogenannten Leihmutterschaft werde die Frau – wie schon der Begriff verdeutlicht – zu einem bloßen Mittel, das dem Profit oder dem willkürlichen Wunsch anderer unterworfen werde. Zudem sei ein Kind immer ein Geschenk und dürfe nie zu einem Vertragsgegenstand werden.
Es bleibt abzuwarten, was die Kommission konkret vorschlägt. Eine Reform des Embryonenschutzgesetzes hätte in jedem Falle weitreichende Folgen. Damit verbindet sich seit langem die Forderung nach einem umfassenden Reproduktionsmedizingesetz. Bislang hat sich aber keine Regierung oder Parlamentsmehrheit daran gewagt. Zu groß ist die Sorge vor einem Scheitern.