Auf den Verfassungsrang des Asylrechts hat die Vorstandssprecherin der Diakonie München und Oberbayern im Zuge der aktuellen Migrationsdebatte verwiesen. „Das Recht, Asyl zu beantragen, ist ein Grundrecht, das kann man nicht mehr oder weniger restriktiv behandeln“, sagte Andrea Betz am Donnerstag im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Am Mittwochabend hatte der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von AfD und FDP einen Antrag der CDU angenommen, der unter anderem die generelle Zurückweisung illegal Einreisender an den Grenzen verlangt.
Wer auf der Suche nach Schutz nach Deutschland komme, müsse ihn laut Grundgesetz gewährt bekommen, sagte Betz. Erst nach Abschluss des rechtsstaatlichen Verfahrens könne eine Entscheidung zur Rückführung umgesetzt werden. Bis dahin müssten Geflüchtete die Möglichkeit haben, „sich durch Arbeit möglichst schnell am Gemeinwohl zu beteiligen“, so die Diakonie-Chefin.
Die Praxis zeige, dass Vorurteile rasch abgebaut würden, sobald Geflüchtete „als Kolleginnen und Kollegen“ Teil eines Teams seien. „Wir müssen aufhören, aus Geflüchteten eine abgesonderte Menschengruppe zu machen, die mit ein paar Euro am Tag auskommen muss und oft außerhalb untergebracht ist“, sagte Betz. In München kämen derzeit rund 300 geflüchtete Menschen pro Monat an: „Das sind Zahlen, die noch zu bewältigen sind“, so die Vorständin.
Wer den Zulauf der in Teilen rechtsextremen AfD schwächen wolle, müsse allgemein eine an den Menschen und Fakten orientierte Politik in den Mittelpunkt stellen. „Ich habe die Hoffnung, dass das die meisten Wählerinnen und Wähler bewegt“, so Betz. Es sei jedenfalls nicht hilfreich, „Ängste zu schüren, die nicht geschürt werden müssten“.
Die Diakonie München und Oberbayern berät und begleitet nach eigenen Angaben rund 8000 geflüchtete Menschen in mehr als 50 Erstaufnahme- und Anschlussunterkünften, die sich in München und den Landkreisen München, Starnberg und Weilheim-Schongau befinden. (00/0335/30.01.2025)