Artikel teilen:

Drese: MV soll erstmals eigenständiges Kinderschutzgesetz bekommen

Mit einem eigenständigen Kinderschutzgesetz soll in Mecklenburg-Vorpommern künftig der Kinderschutz gestärkt werden. Wie das Schweriner Sozialministerium informierte, beschloss das Regierungskabinett am Dienstag den Gesetzentwurf der Landesregierung, der nun dem Landtag zum Start der parlamentarischen Beratungen zugeleitet wird. Ziel des Gesetzentwurfes ist demnach, bessere Strukturen für den Kinderschutz zu schaffen. Dazu gehört laut Mitteilung auch, dass das Landesjugendamt ab 2026 wieder beim Land angesiedelt wird statt wie bisher beim Kommunalen Sozialverband.

Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) sagte: „Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Damit diese elementaren Rechte flächendeckend verwirklicht werden können, bedarf es weiterer Anstrengungen und Maßnahmen.“ Mehr als bisher sei es erforderlich, „kooperativ zu denken und zu handeln. Insbesondere dann, wenn sich Risiken für das Kindeswohl abzeichnen. Wir definieren deshalb im Gesetz den Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe“, sagte sie.

Zu den Schwerpunkten des Gesetzentwurfes gehören den Angaben zufolge die Stärkung der Prävention sowie die Schaffung von Schutzräumen und bedarfsgerechten Hilfen. Dazu gehöre auch die geplante Einrichtung einer Zentralen Stelle Kinderschutz beim Landesjugendamt, erklärte die Ministerin.

Ein damit verbundenes zentrales Anliegen des Gesetzes sei die Rückübertragung des bisher beim Kommunalen Sozialverband angesiedelten Landesjugendamtes zum Land. Vorgeschlagen wird laut Drese, das Landesjugendamt zum Jahresbeginn 2026 wieder beim Landesamt für Gesundheit und Soziales anzusiedeln. Verbunden damit sei eine personelle Aufstockung und eine Investition des Landes in Höhe von gut 1,6 Millionen Euro in das neue, gestärkte Landesjugendamt.