Nach der gescheiterten Schadensersatzforderung zum Einbruch in das Grüne Gewölbe 2019 wollen die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) möglicherweise Rechtsmittel einlegen. Eine Entscheidung werde jedoch erst mit dem Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung getroffen, teilte eine Sprecherin der SKD am Mittwoch in Dresden mit. Dazu werde das weitere Vorgehen umfassend geprüft.
Das Landgericht Dresden hatte am Dienstag die Schadensersatzklage des Freistaats Sachsen gegen die Sicherheitsfirma des Grünen Gewölbes im Residenzschloss abgewiesen. Zwar seien den Mitarbeitern in der Nacht des Einbruchs im November 2019 Fehler unterlaufen, hieß es. Das Gericht halte diese jedoch nicht für ursächlich für den hohen Sachschaden. Der Streitwert des Verfahrens ist auf rund 15 Millionen Euro festgesetzt.
Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden hatten dem für das Residenzschloss zuständigen Dresdner Wach- und Sicherungsinstitut etliche Pannen attestiert. Das Unternehmen wies jedoch alle Vorwürfe zurück. Die Klage zu dem Zivilverfahren hatte der Freistaat Sachsen für die SKD im Dezember 2022 eingereicht. Die beklagte Firma bewacht bis heute die Schatzkammer im Dresdner Residenzschloss.
Bei dem spektakulären Juwelendiebstahl im November 2019 erbeuteten die Täter 21 historische Schmuckstücke, deren Wert auf 116,8 Millionen Euro geschätzt wird. Mehr als fünf Jahre später fehlen noch immer drei der erbeuteten wertvollen Stücke. Fünf der sechs Angeklagten wurden im Mai 2023 zu mehrjährigen Haft- oder Jugendstrafen verurteilt.