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Dobrindt will an Zurückweisungen festhalten

Der Bundesinnenminister steht für einen harten Kurs in der Flüchtlingspolitik. Ein Gericht in Berlin hat dafür jetzt Hürden aufgestellt. Für eine grundsätzliche Korrektur sieht CSU-Politiker Dobrindt aber keinen Anlass.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will an den umstrittenen Zurückweisungen an den deutschen Grenzen festhalten. Bei den am Montag ergangenen Beschlüssen des Berliner Verwaltungsgerichts handle es sich um Einzelfallentscheidungen, betonte der Minister am Abend in Berlin. Es gebe aktuell keinen Anlass, von der grundsätzlichen Praxis abzuweichen. Wohl aber habe die Entscheidung der Richter konkrete Konsequenzen für die Bundesregierung in dem vorliegenden Fall. “Wir müssen prüfen, wer zuständig ist für das Asylverfahren.” Außerdem werde man “dezidiertere Begründungen” für das Vorgehen liefern.

Weiter kündigte der CSU-Politiker an, ein sogenanntes Hauptsacheverfahren anzustreben. Dobrindt äußerte sich zuversichtlich, dann Recht zu bekommen. Zuvor hatte das Berliner Verwaltungsgericht in mehreren Eilverfahren entschieden, dass Menschen nicht einfach zurückgewiesen werden dürfen, wenn sie nach dem Grenzübertritt auf deutschem Staatsgebiet um Asyl bitten.

Die Bundesrepublik sei nach der Dublin-Verordnung der EU dazu verpflichtet, bei Asylgesuchen, die auf deutschem Staatsgebiet gestellt werden, in jedem Fall das vorgesehene Verfahren zur Bestimmung des für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats vollständig durchzuführen. Laut Gericht sind die Beschlüsse unanfechtbar.

Dobrindt hatte der Bundespolizei Anfang Mai per Erlass ausdrücklich erlaubt, Menschen auch dann zurückzuschicken, wenn sie ein Schutzgesuch äußern. Die Rechtsgrundlage für das Vorgehen an der deutschen Grenze ist umstritten.

Laut Gericht kann sich die Bundesrepublik nicht darauf berufen, dass die Dublin-Verordnung angesichts einer Notlage nicht angewendet werden müsse. Insbesondere könne sie die Zurückweisungen nicht auf eine Ausnahmeregelung im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union stützen. Es fehle dafür die hinreichende Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung.

Die Eilanträge kamen von drei Geflüchteten aus Somalia, zwei Männern und einer Frau. Sie kamen im Mai mit dem Zug aus Polen nach Deutschland, wurden am Bahnhof Frankfurt (Oder) durch die Bundespolizei kontrolliert und nach Äußerung eines Asylgesuchs noch am selben Tag nach Polen zurückgewiesen. Die Zurückweisung wurde laut Gericht seitens der Bundespolizei mit der Einreise aus einem sicheren Drittstaat begründet.

Dobrindt bestätigte am Montagabend diese Darstellung. Zusätzlich führte er aus, dass die Somalier insgesamt dreimal, am 2., 3. und 9. Mai an der deutschen Grenze erschienen seien. Erst beim dritten Mal hätten sie ein Asylbegehren geäußert, das aufgrund der Vorgeschichte zurückgewiesen worden sei.

Nicht durchsetzen konnten sich die Antragsteller, die sich derzeit in Polen befinden, mit der Forderung, über den Grenzübertritt hinaus ins Bundesgebiet einreisen zu dürfen. Nach der Dublin-Verordnung sei es möglich, das Verfahren an der Grenze oder im grenznahen Bereich durchzuführen, ohne dass damit zwangsläufig eine Einreisegestattung verbunden sein müsse, so die Begründung des Gerichts.