Paare wollen Steuern sparen: Die meisten gemeinsam besteuerten Ehen und Lebensgemeinschaften kombinieren die Steuerklassen III und V, um weniger Steuern zu berappen. Doch sie müssen häufig nachzahlen.
Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften entscheiden sich meist für die Steuerklassen-Kombination III und V. Von rund 5,3 Millionen zusammenveranlagten Paaren mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wählten knapp 2,1 Millionen dieses Modell, wie das Statistische Bundesamt am Freitag in Wiesbaden mitteilte. Dies entspreche 39 Prozent.
Nach Angaben der Statistiker waren 1,9 Millionen zusammenveranlagte Steuerpflichtige (36 Prozent) in der Steuerklasse IV eingetragen. Bei 1,3 Millionen Paaren (25 Prozent) erzielte nur eine der beiden Personen ein Arbeitseinkommen und war somit entsprechend in Steuerklasse III eingruppiert.
Mit der Wahl der Steuerklassen-Kombination III und V werde der Lohnsteuerabzug für das in der Regel höhere Einkommen der Steuerklasse III zulasten des niedrigeren Einkommens in Steuerklasse V reduziert: Das Verhältnis aus einbehaltener Lohnsteuer und der zugrundeliegenden Bruttolohnsumme für Steuerfälle der Steuerklasse III im Durchschnitt bei 16 Prozent, während es für Steuerfälle der Steuerklasse V etwa 21 Prozent beträgt.
Männer stellten statistisch mit fast 7,7 Millionen Steuerfällen mehr als drei Viertel aller Lohnsteuerfälle in der Steuerklasse III. Frauen fanden sich dagegen mit knapp 3,3 Millionen Steuerfällen über achtmal häufiger in der Steuerklasse V wieder als Männer (386.050).
Als Grundlage dienten der Behörde die Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik für das Veranlagungsjahr 2020. Aufgrund der Fristen liegen Ergebnisse dieser Statistik erst etwa dreieinhalb Jahre nach dem Ende des jeweiligen Veranlagungsjahres vor.
Durch die Kombination der Klassen III und V könnten Paare zwar ihre unterjährige Lohnsteuer reduzieren – im Vergleich zu einer Eingruppierung in Klasse IV. Doch es komme häufig zu Nachzahlungen; im Jahr 2020 seien davon gut 46 Prozent der Fälle betroffen gewesen. Als Grund führt das Bundesamt die festgesetzte Höhe der Lohn- und Einkommensteuer an, die sich aus der jährlichen Einkommensteuererklärung ergibt und von der Wahl der Steuerklassen unberührt bleibe.
Paare in Steuerklasse IV mussten demnach nur in knapp 5 Prozent aller Fälle Nachzahlungen leisten. Sie könnten hingegen bei der Abgabe ihrer jährlichen Steuererklärung meist mit Rückerstattungen rechnen. Die Erstattungen fielen 2020 mit insgesamt knapp 3,3 Milliarden Euro mehr als doppelt so hoch aus wie bei den Paaren mit den Klassen III und V.