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DGB: Ferienjobs nur mit Vertrag antreten

Der Deutsche Gewerkschaftsbund in Nordrhein-Westfalen rät Jugendlichen, Ferienjobs nur mit gültigem Vertrag zu beginnen. Darin sollte vor Jobantritt eindeutig festgelegt sein, welche Aufgaben, Arbeitszeiten und Bezahlung vereinbart sind, sagte der Bezirksjugendsekretär Andreas Jansen am Mittwoch in Düsseldorf. „Schlechte Bezahlung und Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte niemand tolerieren.“ Bei Problemen würden die Gewerkschaften auch Ferienjobberinnen und -jobber beraten. Am 14. Juli beginnen in NRW die Sommerferien.

Jansen verwies auf das Jugendarbeitsschutzgesetz. Demnach sind für Ferienarbeit leichte Tätigkeiten, wie etwa Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge erlaubt. „Schwere körperliche oder gefährliche Arbeiten sind für Jugendliche tabu“, betonte der Gewerkschafter. Mit 13 und 14 Jahren dürfen Kinder zudem in der Regel nur bis zu zwei Stunden am Tag arbeiten und brauchen dafür die Zustimmung der Eltern. Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen bis zu acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche jobben, allerdings nur zu bestimmten Tageszeiten.

Schulpflichtige Jugendliche dürfen laut DGB zudem nicht länger als vier Wochen pro Jahr in den Ferien jobben. „Schulferien sollen ja in erster Linie zur Erholung dienen“, betonte Jansen. Zudem sollten Pausenzeiten und Tarifverträge eingehalten werden. Der Mindestlohn gelte hingegen nur für Jugendliche ab 18 Jahren.