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Deutsche Umwelthilfe verklagt das Land Baden-Württemberg

Weil die Landesregierung kein Klimaschutz-Sofortprogramm vorgelegt hat, reicht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim ein. Die von der DUH gesetzte Frist bis zum 8. Juni habe die Landesregierung verstreichen lassen, teilte die DUH am Dienstag in Radolfzell mit. Das Land verfehle nach eigenen Berechnungen das gesetzlich festgeschriebene Klimaziel für 2030 um sechs Millionen Tonnen CO₂, das entspreche 17 Prozent. Die Landesregierung sei deshalb gesetzlich verpflichtet, ein Klimaschutz-Sofortprogramm zu beschließen.

Mit der Klimaklage will die DUH zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen des Landes erreichen. Dazu zählen die beschleunigte energetische Sanierung von Schulen und Kindergärten, eine Lkw-Maut auf Landstraßen, ein Tempolimit auf Autobahnen, der dauerhafte Erhalt des Kopfbahnhofs Stuttgart und der durchgehende Erhalt der direkten Bahnverbindung in die Schweiz über die Gäubahn. Besonders groß ist der Handlungsbedarf laut DUH im Verkehrssektor, er verfehle seine CO₂-Vorgabe für 2030 um 50 Prozent.

Bereits im November 2022 habe die DUH ein Urteil gegen die Landesregierung am Verwaltungsgerichtshof erzielt, das diese verpflichtete, ein Energie- und Klimaschutzkonzept vorzulegen. Durch eine Änderung des Landesklimaschutzgesetzes im Februar 2023 habe sich die Landesregierung diesem Urteil entzogen. Nun verstoße die Regierung auch gegen das novellierte Klimaschutzgesetz, deshalb ziehe die DUH erneut vor den VGH. (1381/10.06.2025)