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Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Land Baden-Württemberg

Die grün-schwarze Landesregierung in Stuttgart hat sich Nachhaltigkeit und Klimaschutz auf die Fahne geschrieben, hinkt aber den Zielen hinterher. Jetzt will die Umwelthilfe ihr juristisch einheizen.

Die Deutsche Umwelthilfe hat beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Klimaklage gegen Baden-Württemberg eingereicht. Da das Bundesland unter Leitung des grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann sein Klimaziel 2030 um 17 Prozent beziehungsweise sechs Millionen Tonnen Kohlendioxid verfehle, sei es nach dem Landesklimaschutzgesetz dazu verpflichtet, ein Klimaschutz-Sofortprogramm zu beschließen, teilte die Organisation mit Sitz in Radolfzell am Dienstag mit.

Auch eine Klimaneutralität im Jahr 2040 werde in Baden-Württemberg um über 21 Millionen Tonnen CO2 verfehlt, so die Deutsche Umwelthilfe weiter. Das Sofortprogramm müssen daher Maßnahmen einführen, mit denen Baden-Württemberg in der Lage sei, alle Klimaziele einzuhalten. Besonders groß sei der Handlungsbedarf im Verkehrssektor. Dort liege das Land für die Ziele 2030 um 50 Prozent im Rückstand.

Wenn die Landesregierung der Auffassung sei, dass es gesetzlicher Vorgaben des Bundes bedürfe, müsse sie trotzdem alle Maßnahmen in das Programm aufnehmen, die in ihrer Kompetenz stehen, erklärte die Umwelthilfe. Außerdem müsse die Landesregierung dann eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen, um entsprechende Maßnahmen zu veranlassen, die der Zuständigkeit des Bundes liegen.

Das Baden-Württembergische Klimaschutzgesetz von 2023 schreibt vor, dass das Land 2030 maximal 36 Millionen Tonnen CO2 – 65 Prozent weniger als 1990 – ausstoßen darf und dass das Land 2040 klimaneutral sein muss.