Der Schutz jüdischen Lebens soll im Saarland offizielles Staatsziel werden. SPD und CDU sprechen über die genauen Formulierungen. Eventuell könnte die Verfassung erstmals eine Präambel bekommen.
Das Saarland will den Schutz jüdischen Lebens als offizielles Staatsziel in der Landesverfassung verankern. Die SPD hat dazu einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet, der in den kommenden Wochen mit der CDU besprochen werden soll, wie eine Sprecherin der SPD-Fraktion am Montag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte. Für eine Verfassungsänderung ist im Landtag eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, die die SPD-Fraktion mit Hilfe der oppositionellen CDU anstrebt.
Die CDU-Abgeordnete Dagmar Heib bestätigte der KNA den Austausch mit der SPD-Fraktion. Im Ziel einer Anti-Antisemitismus-Klausel und eines gemeinsamen Landtagsbeschlusses sei man sich einig. Der Vorschlag der CDU sei es jedoch, eine Präambel für die Verfassung des Saarlandes zu formulieren und darin eine solche Klausel zu verankern.
Die SPD sehe als “stärkeren Hebel” nicht primär eine Präambel, sondern normative Bestimmungen der Verfassung, so die SPD-Sprecherin dazu. Details zu den Vorschlägen wurden von SPD und CDU noch nicht genannt. Eine Präambel ist eine meist feierlich formulierte Einleitung und Vorbemerkung für Gesetzestexte oder Verfassungen.
Die saarländische Verfassung sei laut Heib bislang die einzige Landesverfassung ohne Präambel. Zusätzlich zu einer solchen sei die CDU aber offen dafür, das Thema Anti-Antisemitismus auch an anderer Stelle in der Verfassung aufzugreifen.
Heib wies darauf hin, dass Beratungen über Verfassungsänderungen Zeit bräuchten. Ähnlich äußerte sich die Sprecherin der SPD-Fraktion. Erst nach den Gesprächen zwischen den Fraktionen lasse sich “belastbar abschätzen”, wie es weitergehe.
SPD und CDU hatten sich bereits Anfang 2024 dafür ausgesprochen, den Schutz vor Antisemitismus als Staatsziel in der saarländischen Verfassung festzuschreiben. Neben diesen Parteien ist auch die AfD im Parlament vertreten.