Aus Sicht des Europarechtlers Daniel Thym lassen sich Zurückweisungen an den deutschen Grenzen durchaus begründen. Dies habe die Bundesregierung bisher aber nicht ausreichend getan, sagte der Professor der Uni Konstanz dem Deutschlandfunk, einen Tag nachdem das Berliner Verwaltungsgericht die Zurückweisung von drei Somaliern durch die Bundespolizei für rechtswidrig erklärt hatte. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) beruft sich in seiner Anweisung von Anfang Mai auf eine in den europäischen Verträgen berücksichtigte nationale Notlage für das Zurückweisen von Migranten an der Grenze.
