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Das Stichwort: Rechtliche Betreuung

Wenn eine erwachsene Person wegen einer Behinderung, einer Krankheit oder nachlassender geistiger Kräfte nicht in der Lage ist, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, dann kann das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer einsetzen, der Aufgaben übernimmt. Voraussetzung dafür ist, dass es keine ausreichenden Unterstützungsmöglichkeiten oder Personen mit Vollmachten für diese Angelegenheiten gibt.

Die Betreuung umfasst klar definierte Bereiche, die durch das Gericht festgelegt werden. Dabei kann es beispielsweise um Finanzen gehen, um den Aufenthaltsort, die Gesundheitsfürsorge sowie Wohnungs-, Rechts- und Postangelegenheiten.

Veranlasst wird eine rechtliche Betreuung durch die betroffene Person selbst oder Angehörige. Aber auch Dritte wie Ärzte, Ärztinnen oder befreundete Personen können sich an die Betreuungsbehörde oder das Betreuungsgericht wenden und eine rechtliche Betreuung veranlassen. Das Betreuungsgericht befragt dann die betroffene Person und holt ein medizinisches Gutachten ein, um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist.

Das können dann Angehörige oder andere nahestehende Menschen übernehmen. Kommen sie nicht in Frage, kann das Gericht eine professionelle rechtliche Betreuung etwa durch Juristen oder Sozialpädagogen anordnen.

Durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung können Betroffene selbst festlegen, wer in ihrem Namen Entscheidungen treffen soll, wenn sie das nicht mehr können. Oft kommen Menschen auch mit Hilfe von Assistenzleistungen zurecht und brauchen keine rechtliche Betreuung.