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Das Stichwort: Erfurter Unionsparlament

Das Erfurter Unionsparlament tagte vom 20. März bis zum 29. April 1850 im Erfurter Augustinerkloster. Es wurde einberufen, um eine Verfassung für einen deutschen Nationalstaat unter Führung Preußens ohne Österreich zu entwerfen. Dies war ein Versuch, die Ergebnisse der gescheiterten Revolution von 1848/49 zu realisieren.

Das Parlament bestand aus dem Staatenhaus und dem Volkshaus. Die Mitglieder des Staatenhauses wurden von den Landesregierungen und -parlamenten ernannt, während die Mitglieder des Volkshauses vom Volk gewählt wurden. Allerdings war das Wahlsystem stark zugunsten von Steuern zahlenden Männern ausgelegt.

Das Erfurter Unionsparlament verabschiedete den Verfassungsentwurf, aber das Projekt scheiterte unter anderem an massivem außenpolitischem Druck Österreichs und Russlands. Zudem boykottierten die an den Idealen der Französischen Revolution orientierten Demokraten schon die Wahlen zum Unionsparlament, weil ihnen das im Verfassungsentwurf festgeschriebene Dreiklassenwahlrecht nicht weit genug ging. Konservative Kräfte wiederum lehnten die Unionsverfassung als Abkehr von legitimer Herrschaft ab.

Die Bedeutung des Erfurter Unionsparlaments liegt in seiner Rolle als wichtiger Meilenstein der Demokratiegeschichte. Es war Wegbereiter des deutschen Einigungsprozesses in Form der späteren Reichsgründung von 1871.