Das Bundessozialgericht (BSG) ist als Revisionsgericht für Verfahren in „Angelegenheiten der sozialen Sicherheit“ zuständig und die letzte Instanz in der Sozialgerichtsbarkeit. Unter anderem werden hier die Revisionen oder Nichtzulassungsbeschwerden in Fällen behandelt, die die gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz, Elterngeld oder Schwerbehinderten-Angelegenheiten betreffen.
Den 14 Senaten gehören 42 Berufsrichterinnen und -richter an. Es gibt 114 ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die von den Verbänden der Versicherten und Arbeitgeber, den Krankenkassen, Vertragsärzten oder den kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagen wurden. Jeweils zwei Berufsrichter und drei gleichberechtigte ehrenamtliche Richterinnen und Richter prüfen, ob Entscheidungen der Sozialgerichte und der Landessozialgerichte mit dem Bundesrecht und dem Recht der Europäischen Union vereinbar sind.
Während sich bei den Sozialgerichten und den Landessozialgerichten die Antragsteller selbst vertreten können, müssen sie in Verfahren am BSG einen Prozessbevollmächtigten haben, also Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder Vertreter von Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden.
Das Bundessozialgericht hat seinen Sitz seit September 1954 in Kassel, die erste öffentliche Verhandlung fand im März 1955 statt. Das Gericht befindet sich im „Generalkommando“, einem ehemaligen Gebäude der Wehrmacht im neoklassizistischen Stil. Zunächst war dort auch das Bundesarbeitsgericht untergebracht, das 1999 nach Erfurt umzog. Präsident des BSG ist seit 2023 Christine Fuchsloch. (1935/16.06.2025)