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Das Edikt des Kaisers

Konstantin der Große ordnete schriftlich an: Juden sollen öffentliche Ämter bekleiden dürfen. Startschuss für die Gleichberechtigung

© Jean-Pol GRANDMONT

Edikt

Ein Edikt (von lat. edicere „verordnen“, „bekanntmachen“) bezeichnet im römischen Recht öffentliche Erklärungen des Magistrats. Später wurden damit auch Gesetze des Kaisers bezeichnet.

Konstantin der Große

Kaiser Konstantin I., genannt „der Große“, geboren an einem 27. Februar zwischen 270 und 288 in Naissus, Moesia Prima; gestorben am 22. Mai 337 in Anchyrona, einer Vorstadt von Nikomedia, war von 306 bis 337 römischer Kaiser. Konstantin erlässt am 11. Dezember 321 in Köln ein Edikt, in dem festgelegt wird, dass Juden städtische Ämter in der Kurie, der Stadtverwaltung, bekleiden dürfen und sollen. In dem Edikt heißt es wörtlich: „Allen Stadträten gestatten wir die Juden in die Kurie zu berufen.“ Zu den Aufgaben der Kurie gehörte es unter anderem, hohe Steuern einzutreiben, die für den Aufbau der neuen Hauptstadt Konstantinopel bestimmt waren.
Unter den Nachfolgern Konstantins, insbesondere unter Kaiser Theodosius und Kaiser Justinian I., verschlechterte sich das Verhältnis zum Judentum massiv. Ab dem 6. Jahrhundert durften Juden dann keine öffentlichen Ämter mehr bekleiden.
Das Original des Edikts befindet sich heute im Vatikan.