Für Familien gibt es im Jahr 2025 einige Änderungen. Für Kinder erhalten sie etwas mehr Geld, für Elterngeldanträge fällt Bürokratie weg.
* KINDERGELD: Zum 1. Januar erhalten Eltern für jedes Kind fünf Euro mehr pro Monat, dann also 255 Euro. Das Gesetz zur Kindergelderhöhung wurde erst kurz vor Jahresende beschlossen, daher kann es noch dauern, bis das zusätzliche Geld bei den Eltern ankommt. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums wird es nachgezahlt.
* KINDERSOFORTZUSCHLAG: Ebenfalls um fünf Euro steigt der Kindersofortzuschlag auf dann 25 Euro pro Monat. Anrecht auf den Kindersofortzuschlag haben Kinder, die Leistungen der Grundsicherung oder den Kinderzuschlag beziehen. Die Höchstgrenze des Kinderzuschlags steigt entsprechend ebenfalls um 5 Euro auf 297 Euro pro Monat.
* MINDESTUNTERHALT: Kinder, deren geschiedene Elternteile bei Unterhaltszahlungen säumen, erhalten künftig mehr Unterhaltsvorschuss. Für Kinder bis fünf Jahre gibt es 2 Euro im Monat mehr, nämlich 482 Euro. Kinder im Alter zwischen sechs und elf Jahren erhalten 554 Euro und damit 3 Euro mehr, ältere Kinder 649 Euro und damit 4 Euro zusätzlich. Allerdings: Da das Kindergeld noch stärker steigt als der Mindestunterhalt, sinken die monatlichen Unterhaltszahlungen entsprechend: Für Kinder bis fünf Jahre um drei Euro, zwischen sechs und elf Jahren um zwei Euro, und für ältere Kinder um einen Euro.
* KINDERFREIBETRAG: Das steuerfreie Existenzminimum steigt um 60 Euro auf 9.600 Euro im Jahr.
* ELTERNGELD: Eltern müssen für Anträge von Elterngeld künftig kein Formular mehr einreichen. Es genügt die sogenannte Textform, also beispielsweise per E-Mail.