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Christliche Kirchen mahnen zur Wahrung des Sonntagsschutzes im Handel

Vier christliche Kirchen haben sich zur geplanten Öffnung von baden-württembergischen Selbstbedienungs-Supermärkten an Sonntagen geäußert. In einer gemeinsamen Stellungnahme heißt es, die Kirchen würden sich bei der offiziellen Anhörung am Gesetzgebungsverfahren konstruktiv-kritisch beteiligen, um den Sonntag als Tag der Ruhe, der Begegnung und des Gottesdienstes zu bewahren. Die Landesregierung hatte sich auf einen Gesetzesentwurf geeinigt, der eine Öffnung möglich machen soll.

In der Vergangenheit hätten die Kirchen gemeinsam mit der Landesregierung Lösungen gefunden, die den Sonntagsschutz wahren und gleichzeitig auf Kundenbedürfnisse und den Handel eingehen, heißt es weiter. Die Entwicklung vollautomatisierter Ladengeschäfte sei nun eine neue Herausforderung. Gerade im ländlichen Raum scheine ihr Einsatz aber auch nachvollziehbar, so die Erklärung. Auf Verkaufsflächen von maximal 150 Quadratmetern sollen die Läden sonntags für höchstens acht Stunden zwischen 7 Uhr und 24 Uhr öffnen dürfen. Die Hauptgottesdienstzeiten würden dabei berücksichtigt.

Als Unterzeichner der gemeinsamen Stellungnahme treten die Diözese Rottenburg-Stuttgart, die Evangelische Landeskirche in Württemberg, die Erzdiözese Freiburg und die Evangelische Landeskirche in Baden auf. (2511/05.10.2025)