Das deutsche Grundgesetz in Verfassung "umtaufen" per Volksabstimmung? Darüber gab es rund um den 75. Geburtstag des Regelwerks ein Debatte. ZdK-Präsidentin Stetter-Karp schlägt sich auf die Seite der Befürworter.
Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, hat sich für eine Volksabstimmung über das Grundgesetz ausgesprochen. Sie würde es begrüßen, wenn die in Artikel 146 des Grundgesetzes vorgesehene entsprechende Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger nachgeholt würde, sagte Stetter-Karp am Dienstag zum Auftakt der Vollversammlung des Zdk in Erfurt.
Artikel 146 besagt, dass das Grundgesetz, "das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, seine Gültigkeit an dem Tage verliert, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist".
Anlässlich des 75. Jahrestags der Grundgesetz-Verkündung hatte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) vorgeschlagen, das Grundgesetz per Volksabstimmung endgültig in "Verfassung" umzubenennen. Ein solcher Schritt würde in Ostdeutschland eine "emotionale Fremdheit" gegenüber dem Grundgesetz überwinden helfen. 1990 war die Wiedervereinigung durch einen raschen Beitritt der ostdeutschen Länder zur Bundesrepublik vollzogen worden; es wurde nicht erst die Erarbeitung einer gemeinsamen Verfassung abgewartet.
Die Ministerpräsidenten von Brandenburg und Sachsen-Anhalt, Dietmar Woidke (SPD) und Reiner Haseloff (CDU), lehnten eine entsprechende Volksabstimmung ab. Es gebe weiterhin bestehende Ungerechtigkeiten zwischen Ost und West, die endlich abgebaut werden müssten, sagte Woidke dem "Stern". Von Volksabstimmungen zum Artikel 146 Grundgesetz habe aber kein einziger Ostdeutscher etwas.