Der Antrag des CDU-Wirtschaftsflügels, den Rechtsanspruch auf „Lifestyle-Teilzeit“ zu kippen, wird auf dem Bundesparteitag Ende Februar nicht mehr mit dem ursprünglichen Wortlaut abgestimmt. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet, taucht in der modifizierten Fassung des Antrags für den CDU-Parteitag, die der Zeitung vorliegt, das Wort „Lifestyle-Teilzeit“ nicht mehr auf.
Auch werde nicht mehr – wie im ursprünglichen Antrag – explizit eine Reform des seit 2001 gesetzlich verankerten Rechtsanspruchs auf Teilzeit gefordert. Stattdessen heißt es in der neuen Fassung: „Die CDU Deutschlands betont ausdrücklich die Notwendigkeit eines geordneten Teilzeitanspruches, um Erziehung, die Pflege von Angehörigen sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung zu ermöglichen.“ Ein „zielgerichteter Teilzeitanspruch bei Vorliegen eines besonderen Grundes“ sei Teil einer ausgewogenen Arbeitsmarktpolitik. Die Kompromissfassung war am Sonntagabend nach Informationen der Zeitung in der Runde der Antragskommission besprochen worden.
