Ärztinnen und Ärzte dürfen ab dem morgigen Donnerstag medizinisches Cannabis ohne Genehmigung der gesetzlichen Krankenkassen verordnen. Sie müssen dazu eine bestimmte Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen besitzen, wie der Gemeinsame Bundesausschuss am Mittwoch mitteilte. Bestehen jedoch Unsicherheiten, ob bei einer Patientin oder einem Patienten die Voraussetzungen für eine Cannabisverordnung gegeben sind, können sie eine Genehmigung der Cannabisverordnung bei der Krankenkasse beantragen. Der Bundesausschuss hatte diese Regelung beschlossen.
Artikel teilen: