Nach den üblichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen hat der Bundestag das Ausstellen von Hausausweisen und Zugangsberechtigungen zu den IT-Systemen des Parlaments für mehrere Mitarbeiter von Abgeordneten abgelehnt. Bei allen betroffenen Antragstellern sei es möglich erschienen, dass das Betreten der Gebäude des Bundestages mit einem Hausausweis zu verfassungsfeindlichen Zwecken missbraucht werden könnte, teilte der Bundestag am Mittwoch in Berlin mit. Zur Zahl der abgelehnten Anträge und zu den davon betroffenen Abgeordneten machte das Parlament keine Angaben.
Mit einer Ausstellung des Ausweises wäre jeweils ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit, die Sicherheit, die Integrität oder die Vertrauenswürdigkeit des Bundestages verbunden gewesen, hieß es. „Bei allen, die eigenständig Zugang zu den Gebäuden und IT-Systemen des Deutschen Bundestages haben, darf es keinen begründeten Zweifel an ihrer persönlichen Zuverlässigkeit geben“, sagte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU).
Insbesondere seit dem Einzug der AfD in den Bundestag 2017 und diversen Angriffen auf IT-Systeme wurden die Zugangskontrollen zum Parlament in Berlin mehrfach verschärft. Seit 2023 werden die sogenannten Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei allen Hausausweis-Inhabern jährlich wiederholt.