Artikel teilen:

Bundestag beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029

Die Mietpreisbremse zur Dämpfung der Wohnkosten in Ballungsräumen gilt für vier weitere Jahre. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition von Union und SPD sowie den Grünen eine Verlängerung bis Ende 2029. Die Regelung wäre sonst Ende dieses Jahres ausgelaufen.

Mieterinnen und Mieter bräuchten einen Schutz vor einem ungebremsten Mietanstieg, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Die 2015 erstmals eingeführte Mietpreisbremse besagt, dass in Gegenden mit schwierigem Wohnungsmarkt der Mietpreis bei einer Neuvermietung maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die Bundesländer sind dafür zuständig, Gebiete mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ auszuweisen, in denen diese Regelung gilt. Ziel ist es, den Anstieg der Wohnkosten in Ballungsräumen zu mildern.

Es gibt mehrere Ausnahmen von der Mietpreisbremse. Unter anderem fallen Neubauten, die erstmals nach September 2014 genutzt wurden, nicht unter die Regelung. Zwischenzeitlich war eine Verschiebung dieses Stichtags auf ein späteres Datum diskutiert worden; dazu kam es aber nicht.

Die Grünen, die der Verlängerung zustimmten, kritisierten deswegen das neue Gesetz. Benötigt werde eine Mietpreisbremse ohne Ausnahmen und Begrenzungen bei Mieterhöhungen, sagte der Grünen-Abgeordnete Till Steffen in der Debatte im Bundestag. Zudem forderte er Änderungen im Mietrecht, um zu verhindern, dass Wohnungskündigungen mit der Begründung des Eigenbedarfs beim Vermieter genutzt werden, um die Mietpreisbremse zu umgehen.

Die Linken-Abgeordnete Caren Lay forderte mit Blick auf Eigenbedarfskündigungen einen besseren Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter. Sie sprach von einem „alltäglichen Mietenwahnsinn in Deutschland“, der nur durch die Verlängerung der jetzigen Mietpreisbremse nicht gestoppt werde. Ihre Fraktion enthielt sich in der Abstimmung über das Gesetz.

Im Koalitionsvertrag ist auch die Rede davon, dass „Indexmieten bei der Wohnraumvermietung, möblierte und Kurzzeitvermietungen einer erweiterten Regulierung unterworfen“ werden sollen. Dazu sagt der am Donnerstag beschlossene Gesetzentwurf nichts.

Justizministerin Hubig erklärte, die Koalition stehe bei den Mieterinnen und Mietern „im Wort“. „Ich werde schnell weitere Pakete zum besseren Mieterschutz auf den Weg bringen“, kündigte die SPD-Politikerin an und verwies auf Indexmieten, möblierte Wohnungen und eine Ausweitung der Regelungen über Schonfristzahlungen. Auch die rechtspolitische Sprecherin der SPD, Sonja Eichwede, sagte, die Mietpreisbremse sei „nur der erste Schritt, weitere Schritte werden folgen“.

Der CDU-Abgeordnete Günter Krings sagte, die Koalition wolle, „dass Wohnen bezahlbar bleibt“, setzt zur Lösung des Problems aber stärker auf den Neubau von Wohnungen. Die eigentlichen Probleme würden nicht durch Preisregulierung, sondern durch Neubau gelöst, sagte er.

Der AfD-Politiker Rainer Galla argumentierte im Bundestag gegen die Mietpreisbremse, die nach seiner Ansicht ihre Ziele nicht erfüllt. Allein schon die Diskussion über die Verlängerung habe Investoren abgeschreckt, sagte er. Seine Fraktion stimmte am Donnerstag gegen die Verlängerung der Preisbremse.