Leibliche Väter sollen künftig einfacher die Vaterschaft ihres Kindes anerkennen können. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch einen Gesetzentwurf für Änderungen bei der sogenannten Vaterschaftsanfechtung auf den Weg. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, die aktuellen Regelungen verletzten in manchen Fällen die Grundrechte des leiblichen Vaters. Künftig sollen die Interessen aller Betroffenen berücksichtigt werden.
Aktuell gilt im Abstammungsrecht, dass selbst bei Einigkeit aller Beteiligten ein leiblicher Vater nicht ohne Gerichtsverfahren die Vaterschaft anerkennen kann, wenn die Mutter mit einem anderen Mann verheiratet ist. Der Ehepartner ist dann automatisch der rechtliche Vater. Ebenso kann ein leiblicher Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes nicht anfechten, wenn zwischen dem Kind und dem anderen Mann eine „sozial-familiäre“ Beziehung besteht. Letzteres hat das Bundesverfassungsgericht als nicht vereinbar mit dem Elterngrundrecht bewertet und damit eine Reform notwendig gemacht, die in der Ampel-Regierung nicht mehr abgeschlossen wurde.
Beides wird nun geändert. Sind sich alle Beteiligten einig, soll für die Anerkennung des leiblichen Vaters künftig kein Anfechtungsverfahren mehr notwendig sein. Ist eine Anfechtung notwendig, soll der leibliche Vater künftig nach den Plänen der Bundesregierungen unter anderem dann Erfolg haben, wenn er eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind hat oder hatte und diese Beziehung nicht durch sein Verschulden weggefallen ist oder gar nicht zustande kommen konnte. Über die Änderungen muss der Bundestag noch beraten.