Lachgas wird in der Medizin genutzt. Doch mittlerweile ist es zu einer Trend-Droge geworden – besonders unter Jugendlichen. Ärzte warnen. Das Bundeskabinett will die Nutzung eindämmen.
Die Bundesregierung schränkt den Handel mit Lachgas als Partydroge deutlich ein und will die Verfügbarkeit von sogenannten K.o.-Tropfen eindämmen. Das Kabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf am Mittwoch. Die parlamentarischen Beratungen sollen nach der Sommerpause beginnen. Die davon betroffenen Substanzen werden aber nicht grundsätzlich verboten, da sie als Industriechemikalien, in der Medizin und in der Wissenschaft im Einsatz sind.
Dass Jugendliche sich vor einer Partynacht Lachgas am 24-Studen-Automaten besorgten, solle der Vergangenheit angehören, sagte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). “Lachgas hat weder was mit Party noch mit Spaß zu tun. Die Folgen des missbräuchlichen Konsums können gravierend sein.” Sie reichten von Gefrierverletzungen über Ohnmachtsanfälle bis zu bleibenden Nervenschäden und Psychosen.
Der Gesetzentwurf soll den Besitz und Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche unterbinden. Auch der Online-Handel und der Kauf an Selbstbedienungsautomaten werden untersagt. Gesundheitsministerin Warken hatte die Regulierung von Lachgas im Mai als eine ihrer ersten Amtshandlungen angekündigt.
Der Konsum von Lachgas, also Distickstoffmonoxid, hatte sich zuletzt stark verbreitet. Der euphorisierende Stoff, der in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel gegen Ängste und Schmerzen dient, wird über Luftballons eingeatmet.
Das Kabinett will ferner die Verfügbarkeit von K.o.-Tropfen eindämmen, die Täter als “Vergewaltigungsdroge” oder zum Ausrauben einsetzen. Die Wirkstoffe Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) sind sogenannte psychotrope Substanzen. Sie sind weitgehend geschmacksneutral und verändern die Wahrnehmung. Menschen können dadurch in einen Zustand der Willenlosigkeit geraten.
“Für Zubereitungen dieser Stoffe mit mehr als 20-Prozent-Konzentration gelten dann ebenfalls strenge Verkaufsverbote”, sagte Warken. Das erschwere die missbräuchliche Nutzung der Stoffe, ohne die gewerbliche Nutzung ganz einzuschränken.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2024. Darin stellen die Richter klar, dass das heimliche Verabreichen von K.o.-Tropfen, um jemanden sexuell gefügig zu machen, zwar als Gewalt anzusehen sei. Allerdings seien die Tropfen kein “gefährliches Werkzeug” im Sinne des Strafgesetzbuches. Diese Kategorie, so der BGH, könne nur auf feste Körper angewendet werden, nicht jedoch auf Flüssigkeiten. Das Verabreichen der Tropfen ist damit zwar strafbar – fällt aber nicht unter den Tatbestand, der eine Mindeststrafe von fünf Jahren vorsieht.
Der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, erklärte, der Konsum von Lachgas sei eine bedrohliche Gefahr. “Ärztliche Kollegen in den Notaufnahmen berichten von immer mehr Fällen von neurologischen Ausfällen oder Rückenmarksschäden ausgelöst durch chronischen Lachgaskonsum.”