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Bundesregierung bringt Reform der Krankenhausreform auf den Weg

Wie weit müssen Patienten künftig zum nächsten Krankenhaus fahren? Und welche Stadt behält noch eine Klinik? All das sind Fragen, die durch die Krankenhausreform mitentschieden werden. Kein Wunder, dass es Streit gibt.

Die Bundesregierung hat nach langem Tauziehen eine Reform der Krankenhausreform auf den Weg gebracht. Das Kabinett stimmte am Mittwoch den von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgelegten Veränderungen der 2024 von der Ampel-Regierung verabschiedeten Krankenhausreform zu. Warken hatte erklärt, sie wolle die Reform praxistauglicher machen.

Ziele der Reform sind unter anderem eine Qualitätssteigerung und Spezialisierung der Krankenhäuser. Dazu sollen jedem Krankenhaus bestimmte Fachgebiete zugewiesen werden. Dafür müssen sie entsprechende Kriterien erfüllen, etwa eine gewisse Zahl an Fachärztinnen und -ärzten, eine Mindestmenge an Behandlungen und eine entsprechende Technikausstattung. Zudem soll ein neues Vergütungssystem dazu beitragen, Fehlanreize für medizinisch unnötige Operationen abzubauen.

Der Gesetzentwurf von Warken sieht nun befristete Ausnahmeregeln für die Bundesländer bei der zeitlichen Umsetzung der Reform und den Qualitätskriterien vor. Damit soll auch der Erhalt von Kliniken in ländlichen Regionen gesichert werden, die für die Grund- und Notfallversorgung zuständig sind.

Neu im aktuellen Gesetzentwurf ist, dass der Bund einen größeren Anteil der Finanzierung des Transformationsfonds übernehmen will. Der Fonds zur Umstrukturierung von Kliniken soll insgesamt 50 Milliarden Euro umfassen. Ursprünglich war geplant, dass Bund und Länder sich die Kosten teilen: Die bundesseitige Hälfte (25 Milliarden) sollte aus dem Sondervermögen Infrastruktur finanziert werden. Die andere Hälfte sollten die Bundesländer aus ihren Haushalten stemmen. Im Gesetzentwurf ist nun vorgesehen, dass der Bund künftig 29 Milliarden Euro mit Mitteln aus dem Sondervermögen übernimmt und die Länder damit entlastet werden.

Eine weitere große Änderung sind veränderte Ausnahmeregelungen. Bislang war ein Zeitraum von maximal sechs Jahren angedacht, in denen Länder Ausnahmen für Kliniken erteilen dürfen, die nicht die Qualitätskriterien der geplanten Leistungsgruppen erfüllen. Dieser Zeitraum soll auf höchstens drei Jahre verkürzt werden. Außerdem muss vorher geprüft werden, ob die Kriterien der Leistungsgruppen nicht in Kooperationen oder Verbünden erfüllt werden können. Auch sollen bundesweit verbindliche Erreichbarkeitsvorgaben und Vorgaben zur Zahl der erforderlichen Fachärzte bei bestimmten Eingriffen entfallen.

In Deutschland gab es Ende 2024 rund 1.800 Krankenhäuser und damit eine international sehr hohe Krankenhausdichte. Ziel der Reform ist auch, die Zahl der Kliniken zu verringern, dabei aber ein unkontrolliertes Kliniksterben zu verhindern.