Echt aussehende, aber gefakte Sex-Videos, Schock-Anrufe durch vermeintliche Verwandte: Die Bundesländer wollen sogenannten Deepfakes strafrechtlich einen Riegel vorschieben. Das soll auch der Demokratie helfen.
Zum besseren Schutz vor mit Künstlicher Intelligenz erzeugten sogenannten Deepfakes setzt sich der Bundesrat für eine Erweiterung des Strafrechts ein. Deepfakes sind realistisch wirkende Fälschungen von Video-, Bild- und Tonaufnahmen, die etwa Menschen in einen Kontext setzen, mit dem sie eigentlich gar nichts zu tun haben. In vielen Fällen werden zum Beispiel Frauen oder Mädchen in sexuelle Darstellungen montiert.
Um dagegen besser vorgehen zu können, hat der Bundesrat am Freitag auf Initiative Bayerns einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem ein Straftatbestand der “Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung” eingeführt werden soll. Das bestehende Strafrecht erfasse das Phänomen der Deepfakes bisher nur in Teilaspekten, hieß es. Vorgesehen ist eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Der Entwurf wird nun beim Bundestag eingebracht.
Deepfakes würden erhebliche Gefahren für individuelle Persönlichkeitsrechte und Vermögenswerte, aber auch für den demokratischen Willensbildungsprozess bergen, heißt es in der Begründung des Vorstoßes. So könnten beispielsweise einzelne Personen im politischen Meinungswettstreit diskreditiert werden. Auch sogenannte Schock-Anrufe durch künstlich imitierte Stimmen enger Angehöriger sollen besser strafrechtlich verfolgt werden können.