Bundesländer halten grundsätzlich an Ersatzfreiheitsstrafen fest

Für eine Fahrt ohne Führerschein ins Gefängnis gehen? Das kann passieren, wenn eine Geldstrafe nicht gezahlt wird. Gegen die sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen regt sich Widerstand. Denn sie belasten die Gefängnisse.

Trotz Kritik an Ersatzfreiheitsstrafen wollen die Justizministerien aller 16 Bundesländern grundsätzlich daran festhalten. Das ergab eine Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) (Sonntag). So sagte der rheinland-pfälzische Justizminister Philipp Fernis (FDP): "Eine Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe wäre der falsche Weg. Ohne sie dürfte die Bereitschaft, eine Geldstrafe zu bezahlen oder durch gemeinnützige Arbeit zu tilgen, deutlich sinken." Ersatzfreiheitsstrafen seien ein Druckmittel zum Eintreiben von Geldstrafen.

Ersatzfreiheitsstrafen werden verhängt, wenn jemand eine Geldstrafe nicht bezahlen kann oder will. Allerdings belasten diese Kritikern zufolge die Gefängnisse. So machten laut Zahlen, die dem RND vorliegen, Häftlinge mit Ersatzfreiheitsstrafen zwischen vier Prozent (Hamburg) und elf Prozent (Brandenburg) der Gefängnisinsassen aus.

Mehrere Länder streben deshalb Reformen an. Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Bündnis 90/Die Grünen) sagte: "Häufig sind Menschen in einer prekären Lebenssituation von Ersatzfreiheitsstrafen betroffen, weil sie ihre Geldstrafe nicht bezahlen können." Damit werde Armut kriminalisiert. Auch sei es im Sicherheitsinteresse der Gesellschaft, dass Ressourcen im Justizvollzug für die Resozialisierung derjenigen einsetzen, die aufgrund schwerwiegender Delikte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden. "Ersatzfreiheitsstrafen belasten den Justizvollzug bundesweit."

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen) nannte einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Strafbarkeit beim Fahren ohne Fahrschein "überfällig". "Jeder ersparte Tag einer Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Gewinn für das Land, die betroffenen Menschen und den Steuerzahler", so Limbach.

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