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Bundesgericht verhandelt über Verbot von “Compact”-Magazin

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt morgen (Dienstag) in Leipzig über das Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins durch das Bundesinnenministerium. Das Ministerium hatte die Gesellschaft, die das Magazin herausgibt, im Juni 2024 verboten und aufgelöst. Zur Begründung hieß es, die Publikation sei gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Verbot im August 2024 zunächst in einem Eilverfahren teilweise vorläufig außer Vollzug gesetzt. Grund waren vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit. Damit konnte das Blatt vorerst wieder erscheinen.