Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) warnt mit Blick auf die angekündigten Hitzetage vor gesundheitlichen Risiken durch die Ultraviolettstrahlung der Sonne. Dabei sage die Anzahl der Sonnenstunden allein wenig über die Gefährlichkeit der UV-Strahlung aus, teilte die in Salzgitter ansässige Behörde am Montag auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit: „Entscheidend ist der UV-Index.“
Der Index ist ein international standardisiertes Maß für die sonnenbrandwirksame UV-Strahlung. Bereits ab einem UV-Index von 3 empfehle das BfS Schutzmaßnahmen nach dem Prinzip „vermeiden“, „bekleiden“, „einreiben“, sagte Sprecherin Anja Lutz: „Zwischen 11 Uhr und 15 Uhr möglichst im Schatten bleiben, Haut und Augen mit Kleidung, Schuhen, Kopfbedeckung sowie einer guten Sonnenbrille schützen.“
Alle noch ungeschützten Hautstellen sollten mit ausreichend viel Sonnenschutzmittel eingecremt werden, erklärte Lutz: „Besser einen hohen bis sehr hohen Lichtschutzfaktor wählen – wir cremen uns in den meisten Fällen nicht mit den richtigen Mengen und nicht gleichmäßig genug ein. Bitte auch das Nachcremen nicht vergessen: am besten alle zwei Stunden beziehungsweise direkt nach dem Schwitzen oder Schwimmen.“
Zu den häufigsten und kurzfristigen Auswirkungen von UV-Strahlung auf die Haut zählt dem BfS zufolge der Sonnenbrand. Aber auch sogenannte Sonnenallergie und phototoxische Reaktionen, sowie Entzündungen der Hornhaut und der Bindehaut am Auge könnten auftreten. Zu viel UV-Strahlung könne zudem das Immunsystem schwächen. Eine Folge davon seien zum Beispiel Lippenbläschen.
„Langfristig kann Hautkrebs als eine der gravierendsten Folgen entstehen“, erläuterte Lutz weiter. Häufige Sonnenbrände in Kindheit und Jugend erhöhten das Risiko, am schwarzen Hautkrebs zu erkranken, um das Zwei- bis Dreifache. Bei den Augen sei in erster Linie die Augenlinse betroffen, die einen großen Anteil der in das Auge eindringenden UV-Strahlung aufnehme. Übermäßige UV-Belastung gelte als ein Risikofaktor für Grauen Star.
Zugleich warnte das Bundesamt vor verharmlosenden Mythen. So gebe es anders als vielfach behauptet keine gesunde Bräune. „Bräune ist ein Schutzmechanismus, mit dem die Haut auf bereits entstandene Schäden reagiert“, betonte Lutz. Gebräunte Haut biete keinen Schutz vor Erbgutschäden durch UV-Strahlung. Das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, bestehe weiterhin.
Auch schütze ein „Vorbräunen“ im Solarium nicht vor Sonnenbrand. Im Gegenteil, erhöhe die UV-Strahlung aus dem Solarium das Hautkrebsrisiko zusätzlich. Gleichzeitig sei ein täglicher, kurzer Aufenthalt in der Sonne gesund, „solange man auf den UV-Index achtet und sich bei Bedarf schützt“. So reichten im Sommer bereits wenige kurze Aufenthalte in der Sonne für eine ausreichende Vitamin D-Bildung.