Wie umgehen mit Kunst aus der Kolonialzeit? Bund, Länder und Kommunen haben sich dafür nun auf neue Leitlinien verständigt. Auch die Rückgabe von NS-Raubgut soll erleichtert werden.
Bund, Länder und Kommunen wollen die Rückgabe von Kunst aus der Kolonialzeit aus Museen und Sammlungen weiter erleichtern und haben neue Leitlinien für den Umgang mit kolonialem Erbe formuliert. Bei einem kulturpolitischen Spitzengespräch verständigten sich die Akteure auf “weitreichende Schritte zur Aufarbeitung historischen Unrechts”, wie sie am Dienstag in Berlin mitteilten.
In Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten sei unter anderem die Gründung eines staatlich mandatierten Gremiums vorgesehen. Dieses solle als zentraler Ansprechpartner für die Herkunftsregierungen dienen. Zudem solle ein internationales Expertennetzwerk Museen, Sammlungen und deren Träger beraten.
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) sieht die Verständigung auf gemeinsame Leitlinien als einen wichtigen Schritt. “Der Kolonialismus beruhte auf Unterdrückung, Gewalt und Ausbeutung. Es ist unsere Verantwortung, dieses Unrecht klar zu benennen und aufzuarbeiten – auch im Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten, die während der Kolonialzeit nach Deutschland gelangten.”
Bei dem Spitzengespräch wurde auch die Handreichung zum Umgang mit NS-Raubgut neu formuliert. Mit der Neufassung der “Gemeinsamen Erklärung” zur Auffindung und Rückgabe von NS-Raubgut “geben wir der Praxis zentrale Hilfestellungen an die Hand und sorgen so für mehr Klarheit”, so Weimer.
Die Neuausgabe sei durch die Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut notwendig geworden. Sie enthalte inhaltliche Neuerungen und umfasse “Erläuterungen zum Bewertungsrahmen für Schiedsgerichte der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut”. Der Bewertungsrahmen enthalte Kriterien, “anhand derer gerechte und faire Lösungen für heute noch offene Fälle ermöglicht werden” sollen. Mit der Neufassung seien “die wesentlichen Schritte für den Start der neuen Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut zum 1. Dezember getan, die neue Bewegung in die Aufarbeitung historischen Unrechts bringen wird”, so Weimer.