Die Bremer Innenbehörde hat per Allgemeinverfügung für Freitag (13. Oktober) ein Verbot für Pro-Hamas-Kundgebungen erlassen. Untersagt seien dann Versammlungen, „die inhaltlich einen Bezug zur Unterstützung der islamistischen Terrororganisation Hamas oder deren Angriffe auf das Staatsgebiet Israels aufweisen“, teilte die Innenbehörde am Donnerstag mit. Das Verbot gelte auch für sogenannte Spontan- und Eildemonstrationen.
Hintergrund des Versammlungsverbots sei ein weltweiter Aufruf der Hamas an die arabische und muslimische Welt zu Demos und Aktionen, in dem die Anhänger der Organisation dazu aufgerufen würden, „zu Opfern bereit zu sein“. Junge Palästinenser würden zudem aufgefordert, „Konfrontationen mit israelischen Soldaten und Siedlern zu suchen“.
Die Bremer Innenbehörde schätze die Wahrscheinlichkeit, dass derartige Versammlungen auch für Bremen geplant würden, als hoch ein, sagte eine Sprecherin der Behörde auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Es bestehe die Gefahr, dass antisemitische Äußerungen erfolgten und zu Gewalt aufgerufen werde. Da das Versammlungsrecht ein hohes Gut sei, ließe sich kein längerfristiges Versammlungsverbot durchsetzen. Gemeinsam mit dem Bremer Ordnungsamt werde die Lage aber weiterhin aufmerksam beobachtet.
Auch angemeldete pro-palästinensische Kundgebungen würden genau unter die Lupe genommen und gegebenenfalls mit Auflagen versehen oder untersagt. Bislang liege eine Anmeldung für eine Demonstration am 20. Oktober vor, sagte die Sprecherin dem epd.