Brandenburg hat dem neuen Finanzierungsabkommen von Bund und Ländern für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz zugestimmt. Der Landtag beschloss am Donnerstag in Potsdam einstimmig ein entsprechendes Gesetz. Das im März von den Regierungschefs von Bund und Ländern unterzeichnete Abkommen soll Anfang 2026 in Kraft treten und bis mindestens 2034 gelten. Es sieht eine zehnprozentige Erhöhung der Grundfinanzierung der Stiftung um rund zwölf auf knapp 135 Millionen Euro im Jahr vor und ersetzt das vorherige Abkommen von 1996.
Der Anteil der Länder an dem Sockelbetrag der Betriebskosten soll damit künftig rund 33,7 Millionen Euro betragen. Der Bund trägt die restlichen 75 Prozent in Höhe von rund 101,2 Millionen Euro. Auf Brandenburg entfallen ab 2026 jährlich knapp 790.000 Euro, auf Berlin knapp 11,8 Millionen Euro. Hinzu kommen Zuschüsse des Bundes und des Landes Berlin für den laufenden Betrieb und Sonderzahlungen des Bundes für Baumaßnahmen. Die Zuschüsse der Länder waren mit Ausnahme des Landes Berlin seit 1996 nicht mehr erhöht worden.
Dem Abkommen zufolge soll der über den Sockelbetrag hinausgehende jährliche Finanzbedarf zu 75 Prozent vom Bund und zu 25 Prozent vom Land Berlin getragen werden. Sollte die Stiftung „Humboldt Forum im Berliner Schloss“ der Stiftung zugeordnet werden, soll ausschließlich der Bund den damit verbundenen jährlichen Finanzierungsbedarf tragen.
Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit insgesamt 25 Museen, Bibliotheken, Archiven und Forschungsinstituten ist die größte Kultureinrichtung in Deutschland. Sie wurde 1957 gegründet und hat ihren Sitz in Berlin.