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BLM: Jugendmedienschutz endet nicht an der Landesgrenze

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat eine Gerichtsentscheidung zur Netzsperre gegen Telefónica Germany wegen mangelndem Jugendschutz begrüßt. „Wir ziehen Plattformen konsequent zur Verantwortung, gerade wenn es um den Jugendmedienschutz geht“, betonte BLM-Präsident Thorsten Schmiege laut Pressemitteilung vom Mittwoch. Mithilfe einer Sperrverfügung habe man Telefónica Germany dazu verpflichtet, den Zugang zu den deutschsprachigen Webseiten von YouPorn und Pornhub zu blockieren. Dagegen hatte die Betreiberin der Seiten, das in Zypern ansässige Unternehmen Aylo Freesites Ltd., geklagt. Das Verwaltungsgericht München hatte zwei Eilanträge des Unternehmens bereits am 5. Juni abgelehnt.

Das Urteil ist laut Homepage des Gerichts noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Jugendmedienschutz ende nicht an den Landesgrenzen, erklärte die BLM. Die Botschaft an ausländische Anbieter sei klar, so Schmiege: „Netzsperren sind das letzte Mittel, kommen aber dann in Betracht, wenn der Anbieter im Ausland sitzt und sich beharrlich weigert, erforderliche Schutzmaßnahmen für sein in Deutschland verbreitetes Angebot einzurichten.“ Die Landesmedienanstalten setzten Netzsperren „sorgfältig abgewogen“ im Jugendmedienschutz ein. Ziel bleibe der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schwer schädigenden Inhalten, unabhängig von Herkunftsland oder Plattform-Modell. (1912/11.06.2025)