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Blitzerumschubsen ist strafbar

Wer verhindern will, dass Raser geblitzt werden und eine Geschwindigkeitsmessanlage umstößt, macht sich strafbar. Das gelte auch, wenn das Gerät dabei völlig unbeschädigt bleibt, wie das Oberlandesgericht Hamm am Freitag mitteilte (AZ.: 4 ORs 25/25). Die Straftat gelte nämlich nicht nur für die klassische Sabotage wie Zerstörung oder Beschädigung, sondern auch für gezielte Eingriffe, die den Betrieb lahmlegen. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung der Vorinstanzen.

Im konkreten Fall hatte der Angeklagte am Karfreitag 2023 eine mobile Messanlage getreten, die dann umfiel, aber unbeschädigt blieb. Für etwa eine Stunde waren dadurch die Messungen gestört. Das zuständige Amtsgericht hatte den Blitzerumschubser zunächst zu einer Geldstrafe von 3.200 Euro verurteilt, die das Landgericht Paderborn im Berufungsverfahren auf 1.600 Euro reduzierte. Das Oberlandesgericht bestätigte dies nun.

Die unterschiedlichen Instanzen betonten, dass eine Messanlage auch strafrechtlich „unbrauchbar“ gemacht werden könne, wenn sie nicht beschädigt sei. Der Angeklagte habe den Blitzer außer Betrieb gesetzt, erklärte das Oberlandesgericht. Dass dabei die Technik nicht beschädigt worden sei, sei unerheblich, da der Messbetrieb durch das gezielte Umstoßen faktisch verhindert worden sei.