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Bistum Mainz zahlt 340.000 Euro an einen Missbrauchsbetroffenen

Erstmals hat ein Missbrauchsbetroffener das Bistums Mainz auf Schmerzensgeld verklagt. Das Verfahren endete nun mit einem Vergleich. Und einer sehr hohen Zahlung des Bistums.

Das Bistum Mainz hat sich in einem Vergleich vor dem Mainzer Landgericht dazu verpflichtet, einem Opfer sexualisierter Gewalt insgesamt 340.000 Euro zu bezahlen. Das Bistum bestätigte am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) einen Bericht der Mainzer “Allgemeinen Zeitung” (Mittwoch online).

Im vorliegenden Fall wurde der Betroffene laut der Zeitung ab dem Alter von elf Jahren im Zeitraum von November 1986 bis September 1991 regelmäßig von einem Pfarrer misshandelt und hatte geklagt, um das Bistum in Haftung zu nehmen. Vorausgegangen war dem Prozess ein Verfahren der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA), die im Auftrag der Kirche weisungsfrei über Entschädigungszahlungen von Missbrauchsopfern entscheidet.

Die UKA hatte dem Mann bereits eine Zahlung von 240.000 Euro zugesprochen. Der Kläger empfand jedoch sowohl die Summe als auch den Umgang des Bistums und der UKA als nicht angemessen und zog daher vor Gericht.

Die Bevollmächtigte des Generalvikars im Bistum Mainz, Stephanie Rieth, die in der Diözese für die Missbrauchsaufarbeitung verantwortlich ist, sagte am Mittwoch der KNA: “Bei dem vorliegenden Fall war das Bistum Mainz erstmals mit der Schmerzensgeldklage eines Betroffenen konfrontiert. Ich bin dankbar, dass die Klage in einem Vergleich vor Gericht abgeschlossen werden konnte.” Sie habe während des Gerichtsverfahrens dem Betroffenen “nochmals im Namen des Bistums Mainz um Entschuldigung gebeten, auch für die Unzulänglichkeiten, die er im Umgang mit seinen Anliegen erlebt hat”.

Der Kläger hatte demnach zunächst 50.000 Euro im Verfahren zur Anerkennung des Leids vom Bistum Mainz erhalten. In der vergangenen Woche hatte die UKA dem Kläger dann eine weitere Zahlung in Höhe von 190.000 Euro zugesprochen.

Im Rahmen des gerichtlichen Vergleichs habe das Landgericht Mainz jetzt eine Schmerzensgeldsumme von insgesamt 300.000 Euro für angemessen erklärt und darüber hinaus einen Betrag für zukünftigen Erwerbsausfall des Klägers benannt. “Über die 240.000 Euro, die dem Kläger von der UKA zugesprochen wurden, erhält der Kläger im Rahmen des Vergleichs nun weitere 100.000 Euro als Schmerzensgeld und für den künftigen Erwerbsausfall”, erläuterte Rieth.

In einem ähnlichen Fall hatte das Landgericht Köln einem Mann, der in seiner Zeit als Messdiener im Erzbistum Köln missbraucht wurde, 300.000 Euro zugesprochen.